Extra: Darf Google einfach Street-View-Fotos machen?

Stuttgart/Berlin (dpa) - Darf Google für seine Straßenansicht Street View Fotos machen, ohne Bewohner und Passanten um Erlaubnis zu fragen? Ein Gesetz, das diesen Fall genau regelt, gibt es nicht. Aber Juristen gehen davon aus, dass das Vorgehen zulässig ist, solange Google einige Regeln einhält.

Google macht mit seinen Kameraautos zunächst nichts anderes als Hobbyknipser oder der Fotograf von der Lokalzeitung: Das Unternehmen lichtet Orte ab, die öffentlich einsehbar sind. Das sei kein Problem, solange Personen nur «Beiwerk» im Sinne des Kunsturhebergesetzes seien, sagt der Anwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. «In diesem Rahmen dürfen auch Passanten auf Fotos zu sehen sein, solange sie nicht Hauptbestandteil des Bildes sind.»

Eine Einwilligung ist auch für die Veröffentlichung nicht nötig. Bilder von einem Volksfest oder der überfüllten Fußgängerzone in der Adventszeit sind in Zeitungen gang und gäbe. Da Google auch noch die Gesichter unkenntlich macht, sieht Jurist Ulbricht erst recht keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Ähnliches gilt grundsätzlich auch für Fotos von Straßen und Häusern. «Gegen die Abbildung von Gebäuden, Grundstücken und Kfz sowie von anderen Gegenständen im Rahmen des Straßenpanoramas bestehen datenschutzrechtlich keine durchgreifenden Bedenken», schrieb der heutige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vor seiner Berufung 2009 in einem Gutachten. Die Aufnahmen enthielten «allgemein zugängliche Daten für jedermann».

Datenschutzrechtliche Bedenken sieht Caspar durch Zusagen von Google ausgeräumt, die in einem 13-Punkte-Katalog zusammengefasst sind. Das Papier sieht unter anderem vor, dass Bürger gegen die Bilder Widerspruch einlegen können.

Einiges bleibt aber weiterhin in einer juristischen Grauzone. Besonders umstritten: Die Kameras sind auf 2,50 Meter Höhe montiert und können somit auch über Zäune fotografieren - ist das nicht ein juristischer Sonderfall? «Besondere Brisanz liegt auch darin, dass Google alles fotografiert - und zwar sehr detalliert», sagt Datenschützer Caspar. Etliche Juristen halten es daher für sinnvoll, dass neu auftretende Fragen gesetzlich geregelt werden.

Computer / Internet / Datenschutz
12.08.2010 · 11:42 Uhr
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