Expertenkommission empfiehlt höheren THC-Grenzwert für Autofahrer

Die teilweise Legalisierung von Cannabis bringt auch neue Entwicklungen in der Verkehrsregulierung mit sich. So steht ein neuer Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut von Autofahrern zur Diskussion. Eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene Expertenkommission schlägt einen Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vor. Dieser soll eine vergleichbare Wirkung zur Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille haben und damit unterhalb der Grenze liegen, ab der ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat macht indes klar, dass auch nach der Cannabis-Freigabe am Steuer absolute Nüchternheit verlangt wird.

Bislang führt der Nachweis jedweder THC-Konzentration im Blut direkt zu Sanktionen. Die jetzt vorgeschlagene Anhebung des Grenzwertes, gestützt auf Erkenntnisse zum Einfluss von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit, könnte zu einer Entspannung für gelegentliche Konsumenten führen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Übereinstimmend mit früheren Expertenmeinungen bei einem Verkehrsgerichtstag, sehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe in ihrem Bericht die derzeitige Grenze von 1 Nanogramm als zu niedrig an.

Die Empfehlungen stellen aber auch klar, dass im Falle von Mischkonsum von Cannabis und Alkohol eine besonders strenge Regelung gelten sollte. Hierbei könnten Fahrverbote bereits dann greifen, wenn neben dem Cannabisgebrauch auch Alkohol am Steuer konsumiert wird – analog zu den Bestimmungen für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren.

Beachtenswert sind die in dem Bericht herangezogenen Studienergebnisse zur Wirkung von Cannabis auf das Fahrverhalten. Diese bestätigen zwar Beeinträchtigungen, jedoch weisen sie auf eine abnehmende Wirkung hin, die insbesondere bei gelegentlichen Konsumenten nach wenigen Stunden deutlich nachlässt.

Für eine effektive Überwachung schlägt die Kommission den Einsatz von Speicheltests vor, welche Ausfallerscheinungen erkennbar machen und einen niedrigeren Aufwand als Blutproben bedeuten könnten.

Allerdings gibt es auch Skepsis und Kritik. So lehnt ein Vertreter der Innenministerkonferenz den höheren Grenzwert ab und zweifelt an der Prioritätensetzung der Bundesregierung. Die Polizeigewerkschaft sieht vor allem einen Mangel an modernen Analyseinstrumenten und plädiert für Fortbildungen sowie einen erhöhten Kontrolldruck.

Dennoch sieht sich die FDP bestärkt, basierend auf den vorliegenden Empfehlungen, ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten, um die neue THC-Grenze festzuschreiben. Eine zeitnahe Umsetzung könnte somit bevorstehen. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 28.03.2024 · 18:48 Uhr
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