Ex-Terroristin Verena Becker will sich äußern

Stuttgart (dpa) - Nach mehr als anderthalb Jahren im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback will sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erstmals zum Tatvorwurf äußern.

Becker werde am 14. Mai eine Erklärung abgeben, kündigte ihr Anwalt Walter Venedey am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart an. Becker ist angeklagt, als Mittäterin an der Ermordung Bubacks am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Becker werde etwa 15 bis 20 Minuten lang sprechen. «Sie kann einige Sachen so nicht stehenlassen», sagte Beckers anderer Verteidiger Hans Wolfgang Euler außerhalb des Verhandlungssaals. Becker werde sich «umfassend zur Sache äußern. Sie wird sich nicht verstecken.» Auf die Frage, was Becker sagen werde, antwortete Euler: «Sie wird sagen: ja oder nein.» Verena Becker wird im Anschluss an ihre Erklärung wohl keine Fragen beantworten. «Ich glaube nicht», sagte Euler dazu.

«Natürlich ist das sehr wichtig, dass Frau Becker sich äußert», sagte Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Prozess. Es gebe viele Fragen, die Becker beantworten könnte. «Ich gehe davon aus, dass sie auf jeden Fall weiß, wer die Täter auf dem Motorrad waren.» Dass sie dieses Wissen am 14. Mai preisgibt, damit rechnet Buback allerdings nicht. «Ich habe keine Hoffnung, dass sie etwas Erhellendes zu den Umständen sagen wird.»

Buback hält die 59-Jährige für die Todesschützin. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben. Er warte seit Jahren darauf, dass Becker sage, wo sie am Tattag gewesen sei, sagte Buback. Wenn sie nicht in Karlsruhe gewesen sei, könne sie dies doch auch sagen.

Bundesanwalt Walter Hemberger sagte: «Ich schaue ihrer Aussage mit Interesse entgegen. Warten wir ab, was sie sagen wird, dann sehen wir weiter.» Der Anklage zufolge soll Verena Becker eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat auf Buback und seine Begleiter sowie bei der Organisation des Anschlags gespielt haben. Das Gericht hat allerdings zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht komme - sofern es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

Der Senat plane für die Plädoyers insgesamt fünf Verhandlungstage ein, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Rande des Prozesses. Mit einem Urteil ist nicht mehr vor Pfingsten zu rechnen.

Prozesse / Terrorismus / RAF
03.05.2012 · 12:57 Uhr
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