Europäischer Rechnungshof kritisiert Zollverfahren: Schlupflöcher beim Mehrwertsteuerbetrug offen gelegt
Der Europäische Rechnungshof bemängelt die aktuellen Zollpraktiken innerhalb der Europäischen Union und weist auf erhebliche Risiken für Mehrwertsteuerbetrug hin. In ihrem Bericht stellen die Prüfer fest, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten gravierende Schwächen aufweisen. Auch die Koordination und Zusammenarbeit auf EU-Ebene sind unzureichend, insbesondere in Bezug auf den Austausch wichtiger Informationen zwischen den Finanz- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
Bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union wird im Regelfall Mehrwertsteuer fällig, deren Höhe durch Zollanmeldungen bestimmt wird. Jedoch existieren für bestimmte Situationen vereinfachte Verfahren, die eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ermöglichen, etwa bei der Einfuhr von Waren, die ursprünglich für ein anderes EU-Land bestimmt sind. Online gehandelte Güter aus Drittländern können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen von dieser Steuer befreit sein.
Die Untersuchung des Rechnungshofs fördert Schwachstellen und Inkonsistenzen in den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser vereinfachten Verfahren zutage. Auch die Rolle der EU-Kommission bei der Überwachung dieser Regulierungen wird kritisch beleuchtet. Eine Empfehlung lautet, standardisierte Regeln einzuführen und streng zu überwachen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden und finanzielle Verluste für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu verringern.
François-Roger Cazala vom Europäischen Rechnungshof betont, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr effizient zu verhindern und aufzudecken. Der Wert der betroffenen Waren sei erheblich und das Risiko groß, dass die bestehenden Verfahren für betrügerische Zwecke missbraucht würden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Handelserleichterungen und dem Schutz finanzieller Interessen der EU sei dringend erforderlich.