Europäischer Gerichtshof: Deutschland muss Kündigungsfristen ändern

Luxemburg (dpa) - Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Eine Frau war mit 18 Jahren von einem Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden. Dabei bekam sie wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren einen Monat Kündigungsfrist.
EU / Arbeit / Urteil
19.01.2010 · 11:12 Uhr
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