Luxemburg (dpa) - Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg, die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, ...

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