Europäische Kommission geht gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen bei Meta vor
Die Europäische Kommission hat angekündigt, möglicherweise einstweilige Zwangsmaßnahmen gegen den US-Technologieriesen Meta zu ergreifen. Dies geschieht im Rahmen einer Untersuchung, die darauf hinweist, dass Meta durch die Beschränkung des Zugangs konkurrierender KI-Anbieter zu seinem Messenger-Dienst WhatsApp gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Dieser Schritt der Brüsseler Behörde unterstreicht die wachsende Bedeutung des Zugangs zu schnell expandierenden Märkten für KI-Assistenten.
Der Untersuchung zufolge besteht das Risiko, dass Metas Geschäftspraktiken den Marktzugang für andere erschweren könnten. Meta hatte im Oktober seine Absicht bekannt gegeben, KI-Anbietern zu untersagen, WhatsApp als Plattform zu nutzen, wenn deren primärer Dienst auf KI basiert. Die Konsequenz: Für Nutzerinnen und Nutzer stünde in erster Linie Metas eigene KI, „Meta AI“, zur Verfügung. Dieser KI-Chatbot bietet Funktionen wie Textzusammenfassungen, Übersetzungen und das Beantworten von Fragen und ist mit anderen KI-Modellen wie ChatGPT und Gemini vergleichbar.
Die Europäische Kommission, die über die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze innerhalb der EU wacht, signalisiert mit ihrer Reaktion Entschlossenheit, Marktdominanz nicht ungebremst zuzulassen. Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin Teresa Ribera betonte, der Schutz des Marktes vor irreparablen Schäden sei von zentraler Bedeutung. Wie exakt die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs aussehen könnten, bleibt vorerst unklar, zumal Meta Gelegenheit zur Stellungnahme und Anpassung eingeräumt wird.
Laufende Verfahren gegen Meta wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze und mögliche Sanktionen wegen mangelnder Datentransparenz stehen bereits im Raum. Der FB-Konzern, dessen Führungsspitze um Mark Zuckerberg sich jüngst kritisch zu den EU-Digitalgesetzen äußerte, steht unter wachsendem Druck, auch auf internationaler Ebene. In den Vereinigten Staaten gab es bereits rechtliche Auseinandersetzungen bezüglich möglicher Monopolpraktiken, die jedoch bislang erfolglos blieben.
Während es keine gesetzliche Frist für den Abschluss der laufenden Untersuchung gibt, wirft die neueste Entwicklung einen Schatten auf Metas Geschäftsstrategien in Europa. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für den Markt der Künstlichen Intelligenz in der Region haben.

