EuGH-Urteil: Kneipp unterliegt im Duftmarkenstreit gegen französisches Parfumhaus
In einem Rechtsstreit um Warenzeichenrechte hat das deutsche Unternehmen Kneipp eine rechtliche Niederlage gegen einen französischen Duftstoffproduzenten erlitten, wie aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union hervorgeht. Kneipps Bestreben, die Marke "Joyful by Nature" für eine Palette an Produkten zu registrieren, wurde abgewiesen. Das renommierte Würzburger Unternehmen hatte Ambitionen, den Namen für eine Bandbreite von Artikeln, darunter Kosmetika und Dufterzeugnisse, sowie für Werbezwecke zu schützen. Die 2019 vorgebrachte Anmeldung fand jedoch Widerstand von Maison Jean Patou, die unter dem Signet "Joy" Parfums vermarktet. Patou's Einwände wurden vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise stattgegeben. Die Entscheidung der obersten EU-Richter begründet sich auf die hohe Reputation, die die Marke "Joy" genießt, insbesondere in Frankreich, aber auch in weiten Teilen Europas. Die historische Strahlkraft der Duftmarke, wenngleich sie über die Jahre an Glanz verloren haben mag, wird durch eine anhaltende "Restbekanntheit" gestützt. Aus Sicht des Gerichts besteht die Möglichkeit der gedanklichen Assoziation beider Marken, woraus eine potenzielle Rufausbeutung durch Kneipp resultieren könnte. Für Kneipp bleibt die Möglichkeit einer Revision bei der höchsten Justizinstanz der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), offen. (eulerpool-AFX)