EuGH stärkt Verbraucherrechte gegenüber Airlines

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die einen Flug nicht antreten können und deshalb von Fluggesellschaften Geld zurückfordern. Die Richter erklärten es für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren ausgeschlossen werden. Außerdem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweisen. Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin.

EU / Luftverkehr / Unternehmen / Urteile / Verbraucher / Deutschland
06.07.2017 · 11:24 Uhr
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