EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Werbung für 'Kauf auf Rechnung'
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aufsehenerregenden Fall die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie klar Online-Händler auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit hinweisen müssen, wenn sie den 'Kauf auf Rechnung' als besonders bequem bewerben.
Laut EU-Recht gelten für Verkaufsförderungsangebote besonders hohe Transparenzanforderungen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg haben das EU-Recht in dieser Angelegenheit umfassend interpretiert. Dadurch könnte auch der 'Kauf auf Rechnung' als Verkaufsförderungsmaßnahme angesehen werden. Dennoch liegt die endgültige Entscheidung in diesem Fall beim Bundesgerichtshof (BGH).
Der konkrete Fall drehte sich um eine Werbekampagne des Modehändlers Bonprix, eines Mitglieds der Otto-Gruppe. Die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnete das Angebot des 'Bequemen Kaufs auf Rechnung' als irreführend, da nicht klar erkennbar sei, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorausgesetzt wird.
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg äußerte sich erfreut über die Entscheidung des EuGH. Sie ist zuversichtlich, dass der BGH zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher urteilen wird. Eine Stellungnahme von Bonprix steht noch aus.