EuGH stärkt Fluggastrechte: Airlines müssen Vermittlerprovisionen erstatten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Passagieren gestärkt und eine klare Entscheidung zur Rückerstattung von Vermittlerprovisionen getroffen. Fluggesellschaften sind demnach verpflichtet, bei Flugstreichungen nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die Gebühren, die Buchungsportale erheben, zurückzuerstatten. Dies gilt selbst dann, wenn die Airlines über die genaue Höhe dieser Provisionen nicht informiert sind.
In einem exemplarischen Fall ging es um Buchungen von Flugtickets über das Portal Opodo für Flüge mit der KLM von Wien nach Lima. Nachdem der Flug annulliert worden war, erstattete KLM zwar den Ticketpreis, behielt jedoch die von Opodo erhobene Gebühr von etwa 95 Euro ein. Dies führte zu einem Rechtsstreit, der letztlich den Obersten Gerichtshof in Österreich veranlasste, die Expertise des EuGH einzuholen.
Bereits im Jahr 2018 hatte der EuGH entschieden, dass Airlines Vermittlerprovisionen erstatten müssen, wenn ihnen diese bekannt sind. KLM versuchte, dies zu umgehen, indem sie argumentierte, weder von der Existenz noch von der konkreten Höhe der Provision gewusst zu haben. Doch die Luxemburger Richterinnen und Richter urteilten, dass die Airline die Geschäftspraktiken der Vermittler kennen müsse, wenn sie deren Dienste in Anspruch nimmt. Die Provisionen gelten als integraler Bestandteil des Ticketpreises und sind somit von den Airlines zu tragen.
Somit wird der Fall zurück an die österreichischen Gerichte verwiesen, die nun auf Basis der Vorgaben aus Luxemburg entscheiden müssen.

