EuGH erklärt "goldene Pässe" auf Malta für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vergabepraxis von Staatsbürgerschaften durch finanzielle Investitionen auf Malta für gesetzeswidrig erklärt. Damit steht fest, dass das sogenannte Investorprogramm gegen EU-Recht verstößt, da es die Staatsbürgerschaft als Ware behandelt, so die Einschätzung der Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Bislang konnten wohlhabende Individuen durch Zahlungen von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat den begehrten EU-Pass erwerben. Die EU-Kommission hatte diese Praxis angefochten und argumentiert, dass dies die Integrität und den Kern der Unionsbürgerschaft untergräbt.
Malta ist das einzige EU-Land mit einem solchen Angebot. Der EuGH betonte, dass Mitgliedstaaten grundsätzlich die Freiheit besitzen, ihre Staatsbürgerschaftsgesetze selbst zu gestalten.
Allerdings widersprechen Regelungen, die Bürgerrechte gegen finanzielle Leistungen gewähren, dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit innerhalb der EU. Die Unionsbürgerschaft sei eine Quelle der Freiheit und Sicherheit und dürfe nicht zur Handelsware degradiert werden. Die sogenannten "goldenen Pässe" sind der EU-Kommission seit längerem ein Dorn im Auge, da sie potentielle Risiken für Geldwäsche und Korruption bergen.
Auch Zypern hatte ein ähnliches Programm, stellte es jedoch nach Druck der Kommission ein.