
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vergabepraxis von Staatsbürgerschaften durch finanzielle Investitionen auf Malta für gesetzeswidrig erklärt. Damit steht fest, dass das sogenannte Investorprogramm gegen EU-Recht verstößt, da es die Staatsbürgerschaft als Ware behandelt, so die Einschätzung
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