EU verschärft Zollregeln für Agrarimporte aus der Ukraine

Angesichts der Sorgen europäischer Landwirte um ihre Wettbewerbsfähigkeit hat die Europäische Union eine Revision der Zollfreiheit für ukrainische Agrarprodukte beschlossen. Die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten erzielten eine Einigung auf verschärfte Importquoten, die eine reduzierte Menge bestimmter landwirtschaftlicher Güter aus der Ukraine zollfrei erlauben. Dieser Konsens, initiiert durch die belgische EU-Ratspräsidentschaft, könnte die ukrainische Landwirtschaft benachteiligen, da bestimmte Produkte wie Eier, Geflügel, Zucker und Mais betroffen sind. Vor dem Inkrafttreten muss jedoch noch das Europäische Parlament dem neuen Kompromiss zustimmen.

Im Kern der neuen Regelung stehen festgelegte Kontingente für zollfreie Importe, die sich nach den Importmengen der Referenzperiode 2021 bis 2023 richten, wobei auch Zeiten mit geringeren Importmengen berücksichtigt werden sollen. Ursprünglich wurden ukrainische Waren kurz nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges zur Stärkung der Wirtschaft des Landes von EU-Zöllen befreit. Eine Perspektive, die neben der wirtschaftlichen Stärkung der Ukraine auch zur Reduzierung von Hilfszahlungen durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten beitragen sollte.

Die aktuelle Debatte entzündete sich am Unmut von Agrarproduzenten, insbesondere aus dem östlichen Teil der EU und aus Frankreich, die sich von den ukrainischen Agrarimporten unter Druck gesetzt fühlen. Bundesagrarminister Cem Özdemir widersprach derartigen Bedenken und beteuerte, es gäbe keine Belege für negative Auswirkungen ukrainischer Exporte auf die EU-Landwirtschaft.

Die Ukraine, ein globales Schwergewicht im Weizenexport, versorgt insbesondere ärmeren Länder mit notwendigen Getreidevorräten. Der russische Angriffskrieg hatte den Seeweg für Exporte blockiert und zu Preisanstiegen geführt. Während Weizenimporte aus der Ukraine vorerst weiterhin zollfrei bleiben, fordert Ungarn die Einrichtung entsprechender Kontingente und selbst der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, kritisiert die Ausnahmeregelung als intransparent. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Economics
[Eulerpool News] · 27.03.2024 · 23:07 Uhr
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