EU verlängert vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis 2027
Die Europäische Union hat sich politisch darauf verständigt, den temporären Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass dieser nun bis März 2027 gilt. Diese Entscheidung bietet den Betroffenen weiterhin uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen sowie medizinischer Versorgung, ohne dass ein reguläres Asylverfahren notwendig wäre. Diese Einigung wurde im Rahmen eines Treffens der Innenminister der EU in Luxemburg erzielt, doch steht die formelle Bestätigung durch die Mitgliedstaaten noch aus.
Parallel dazu arbeiten die EU-Staaten an einer koordinierten Strategie für die mögliche Rückkehr der Geflüchteten in die Ukraine. Diese soll den Übergang in weitere Aufenthaltsformen wie Arbeits- oder Studentenvisa erleichtern. Ergänzend dazu sollen die Informationen über Rückkehrmöglichkeiten verbessert werden, um einen sanften Übergang zu ermöglichen.
Zusätzlich hat EU-Kommissar Magnus Brunner die Ernennung eines Sondergesandten für ukrainische Geflüchtete angekündigt. Sollte sich die Sicherheitslage in der Ukraine stabilisieren, könnte der vorübergehende Schutzstatus revidiert werden. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges haben nach Angaben der EU-Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine innerhalb der EU Zuflucht gesucht, wobei Deutschland mit über 1,2 Millionen Geflüchteten die meisten aufgenommen hat.

