EU plant Änderungen der Fluggastrechte – Deutschland zeigt Widerstand
Die EU plant künftig, dass Fluggäste erst nach vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigungszahlungen erhalten sollen, statt wie bisher nach drei Stunden. Bei einem Treffen in Luxemburg beschlossen die EU-Verkehrsminister mehrheitlich diese Änderung, sehr zum Unmut Deutschlands. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft erklärte, dass dennoch das Europäische Parlament das letzte Wort habe.
Für Flüge bis 3.500 Kilometer ist eine Entschädigung von 300 Euro vorgesehen, bei Langstreckenflügen von über 3.500 Kilometern sogar bis zu 500 Euro, sofern die Verspätung sechs Stunden überschreitet. Aktuell gibt es bereits bei einer dreistündigen Verspätung Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro je nach Flugdistanz.
Deutschland stimmte diesem Beschluss nicht zu. Verkehrsminister Patrick Schnieder betonte, dass der Verbraucherschutz für Deutschland Priorität habe, und hofft auf Anpassungen seitens des Europäischen Parlaments. Laut einer Yougov-Umfrage im Auftrag des deutschen BDL sind die meisten Passagiere bereit, längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen, wenn sie am selben Tag ihr Ziel erreichen.
Verbraucherschützer kritisieren jedoch den Plan, da er rund 60 Prozent der bisherigen Entschädigungsansprüche gefährden könnte. Flightright und die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc äußern Bedenken bezüglich einer potenziellen Aushöhlung der Passagierrechte.
Im Europäischen Parlament formiert sich Widerstand: Politiker wie Jan-Christoph Oetjen (FDP) und Jens Gieseke (CDU) lehnen die Änderungen ab. Auch Vertreter anderer Parteien äußern sich kritisch. Die polnische Ratspräsidentschaft hingegen sieht darin eine Stärkung der Rechtsklarheit und verweist auf mehr als 30 neue Rechte für Fluggäste.
In der Mitteilung der EU-Staaten sollen Airlines verpflichtet werden, Fluggäste rechtzeitig auf alternative Flüge umzubuchen. Falls dies nicht gelingt, könnten Fluggäste eigenständig Alternativen organisieren und bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Flugpreises zurückfordern.

