EU-Parlament prüft Freigabe von Fördermitteln an Ungarn
Das Europaparlament hat beschlossen, die umstrittene Freigabe von EU-Fördermitteln für Ungarn durch die EU-Kommission genauer zu untersuchen. In einer in Straßburg verabschiedeten Resolution wurde der Rechtsausschuss und der juristische Dienst des Parlaments beauftragt, die Mittelfreigabe schnellstmöglich zu überprüfen. Sollten dabei Verstöße gegen EU-Recht festgestellt werden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.
Hintergrund der Untersuchung ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte diese Entscheidung Ende des vergangenen Jahres damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe.
Die EU hatte die Mittel blockiert, da sie Bedenken hatte, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats unternommen wird. Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Es wurden bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
Das Europaparlament ist mit der Entscheidung der EU-Kommission jedoch nicht zufrieden. Abgeordnete verschiedener Parteien hatten die Freigabe der Gelder kritisiert und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeworfen, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor gedroht, ein von der EU geplantes Hilfspaket für die Ukraine zu blockieren. Kritiker vermuten daher, dass die Freigabe der Gelder an Ungarn dazu dienen sollte, Orban von seinem Veto abzubringen.
Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Monika Hohlmeier, sagte dazu: "Dass der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban gleichzeitig Milliarden an EU-Geldern verlangt, während er die EU-Kommission, Präsidentin von der Leyen und das Europäische Parlament mit absurden Verschwörungstheorien verunglimpft, zeigt die Doppelmoral, mit der er arbeitet." Das Europaparlament sei daher richtig, die Entscheidung zur Freigabe der Gelder genauer zu untersuchen.
Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte die Entscheidung verteidigt und betont, dass Ungarn ein Gesetz zur Unabhängigkeit der Justiz verabschiedet habe, wie von der EU gefordert.
Das Europaparlament kann gegen die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, wenn es eine Verletzung der EU-Verträge vermutet. Ein solches Verfahren würde jedoch voraussichtlich mehrere Jahre dauern und die aktuelle Kommission wäre möglicherweise nicht mehr im Amt. Vorher wird der juristische Dienst des Parlaments beauftragt, eine Einschätzung zu erstellen. Auf Grundlage dieser Einschätzung soll dann über weitere Schritte in Bezug auf eine mögliche Klage entschieden werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Europaparlament die EU-Kommission verklagt. Bereits 2021 wurde eine Klage eingereicht, damals ging es um den sogenannten Rechtsstaatmechanismus. Dieser Mechanismus sieht vor, dass Ländern Mittel aus dem EU-Haushalt gekürzt werden können, wenn es aufgrund von Rechtsstaatsverstößen droht, dass das Geld missbraucht wird. Das Parlament warf der Kommission vor, diese Regeln nicht anzuwenden, zog die Klage jedoch zurück, nachdem die Kommission den Mechanismus gegenüber Ungarn doch noch ausgelöst hatte.
Momentan sind noch weitere Haushaltsmittel in Höhe von knapp zwölf Milliarden Euro sowie milliardenschwere Corona-Hilfen für Ungarn blockiert. Das Parlament behält sich weitere rechtliche und politische Schritte vor, falls die Kommission weitere Gelder freigibt, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu könnte unter anderem ein Misstrauensvotum gehören, welches im Erfolgsfall einen Rücktritt der Kommission erfordern würde. Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner kritisierte Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Ursula von der Leyen hat im Dezember die Rechtsstaatlichkeit in der EU wie in einem Winterschlussverkauf verscherbelt." Das Parlament werde diese Vorgehensweise nicht weiter mittragen. "Sollte Ursula von der Leyen mit dem Geldverschenken an Orban weitermachen, wird die liberale Fraktion ihr Stimmgewicht nutzen und einen Misstrauensantrag gegen von der Leyen einbringen."
Am 1. Februar werden die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten außerplanmäßig in Brüssel zusammenkommen, um über ein neues milliardenschweres Hilfspaket für die Ukraine zu beraten. Orban hatte zuletzt einen Beschluss hierzu blockiert. (eulerpool-AFX)

