EU-Mitgliedstaaten vereinfachen Abschiebungen in Drittstaaten
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einer Gesetzesänderung zugestimmt, die Abschiebungen in Drittstaaten erleichtert. Diese Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gilt als formeller Schritt. Bisher benötigten Asylsuchende enge persönliche Bindungen zu einem Drittstaat, um dorthin abgeschoben werden zu können. Nun reicht bereits ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat der EU und dem Drittstaat aus. Das tatsächliche Recht einer Person auf Asyl innerhalb der EU wird bei solchen Abschiebungen nicht mehr zwingend geprüft.
Parallel dazu hat die EU eine Liste sicherer Herkunftsstaaten verabschiedet, die für alle Mitgliedsstaaten gilt. Diese umfasst Länder in Nordafrika, wie Marokko, Tunesien und Ägypten, ebenso wie Kosovo, Kolumbien sowie Indien und Bangladesch in Südostasien. In diese Regionen sollen Asylverfahren durch beschleunigte Verfahren münden, wobei die Asylgründe jedoch weiterhin geprüft werden.
Zudem könnten Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, künftig als sichere Herkunftsländer definiert werden. Dies betrifft unter anderem Albanien, Montenegro und die Türkei. Ausnahmen von dieser Regel bestehen jedoch, sollte die EU Sanktionen verhängen oder in den betreffenden Ländern ein bewaffneter Konflikt ausbrechen. Ab Juni 2026 treten fast alle Neuerungen im Rahmen der europäischen Asylreform in Kraft.

