
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einer Gesetzesänderung zugestimmt, die Abschiebungen in Drittstaaten erleichtert. Diese Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gilt als formeller Schritt. Bisher benötigten Asylsuchende enge persönliche Bindungen zu einem Drittstaat, um dorthin
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