EU-Kommission: Schutz für Westliche Ostsee-Heringe im Fokus
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die bislang geltenden Ausnahmeregelungen für den Heringsfang in der westlichen Ostsee aufzuheben, um den Schutz der Fischbestände zu verbessern. Ziel ist es, die Fangmöglichkeiten für nahezu alle Fischbestände im kommenden Jahr deutlich zu reduzieren. Ausnahmen bilden dabei Sprotte, Hering in der mittleren Ostsee und Lachs im Finnischen Meerbusen, deren Fangmengen gleich bleiben oder leicht erhöht werden sollen.
Derzeit dürfen deutsche Ostseefischer mit kleinen Booten und Stellnetzen gezielt Heringe fangen, wobei ein bestimmter Anteil als Beifang erlaubt ist. Künftig soll nur noch diese Beifangregelung für die westlichen Ostsee-Heringe bestehen bleiben, wodurch sich die erlaubte Fangmenge auf 394 Tonnen halbiert.
Die Vorschläge der EU-Kommission basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung, jedoch obliegt die endgültige Entscheidung den Fischereiministerinnen und -ministern der EU-Länder. Diese haben in der Vergangenheit auch von den Empfehlungen abweichende Entscheidungen getroffen, wie bei der Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Küstenfischerei im letzten Jahr.
Fischerei-Kommissar Costas Kadis betonte die Besorgnis über den schlechten Zustand der Fischbestände in der Ostsee und deren Auswirkungen auf die lokale Fischerei. Viele Bestände stünden am Rande des Zusammenbruchs, daher sei ein Handeln notwendig, um das sich verschlechternde Ökosystem zu schützen. Die Ministerinnen und Minister der EU-Staaten werden Ende Oktober über den Kommissionsvorschlag beraten.

