EU-Kommission nimmt Google ins Visier: Verdacht der Benachteiligung von Verlagsinhalten
Die Europäische Kommission hat ein Prüfverfahren gegen den US-Internetgiganten Google eingeleitet, der verdächtigt wird, Medieninhalte in seinen Suchergebnissen nachteilig zu behandeln. Im Kern des Vorwurfs steht eine Richtlinie, nach der Websites mit kommerziellen Drittinhalten herabgestuft werden könnten.
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera äußerte ihre Besorgnis darüber, dass Nachrichtenverlage unzureichend und möglicherweise diskriminierend behandelt werden, was in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten möglicherweise zu Einnahmeverlusten führen könnte. Laut dem Digital Markets Act (DMA) der EU ist Google verpflichtet, fair und diskriminierungsfrei zu agieren.
Google selbst wies die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück, da die Richtlinie vor qualitativ minderwertigen Inhalten schützen solle. Ein deutsches Gericht habe in einem vergleichbaren Fall zugunsten von Google entschieden. Nichtsdestotrotz möchte die Kommission prüfen, ob Googles "Site Reputation Abuse Policy" die Verlage in ihrer wirtschaftlichen Betätigung und Innovationskraft einschränkt.
Die Untersuchung ist indes kein Nachweis für einen Regelverstoß. Sollten jedoch Verstöße festgestellt werden, drohen hohe Geldstrafen. Google wurde seit 2017 mehrfach von der EU bestraft, mit Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Auch laufende Verfahren wie die Klage des deutschen Unternehmens Idealo gegen Google verdeutlichen die anhaltenden Spannungen zwischen dem Internetkonzern und europäischen Institutionen.

