EU-Kommission fordert Lärmaktionspläne für Deutschlands Hauptverkehrsstraßen
In einem erneuten Schritt zur Verbesserung der Lärmschutzpolitik hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms zu intensivieren. Ein zentrales Element der Kritik ist das Fehlen von Lärmaktionsplänen für die Hauptverkehrsstraßen, die nicht in städtischen Ballungszentren liegen. Die Kommission unterstreicht, dass Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm, gleich nach Luftverschmutzung, als ein Hauptverursacher für vorzeitige Todesfälle in Europa gilt.
Obwohl bereits seit 2017 ein Augenmerk auf diese Thematik gerichtet wird und es Fortschritte in der Umsetzung von Aktionsplänen für urbane Zentren, Eisenbahnstrecken und Flughäfen gegeben hat, stehen immer noch rund 16.000 Hauptverkehrsadern außerhalb dieser Gebiete ohne einen solchen Plan. Diese Lücke stellt ein signifikantes Hindernis für das EU-Ziel dar, gesundheitsbelastenden Lärm zu reduzieren.
Die europäische Exekutive gibt der Bundesrepublik nun eine Frist von zwei Monaten, um auf die genannten Bedenken zu reagieren. Sollte Deutschland die Vorgaben nicht erfüllen, könnte dies in einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof münden, der im schlimmsten Fall eine finanzielle Sanktion gegen Deutschland verhängt. Die Instanz der Europäischen Union erhöht somit den Druck auf nationale Behörden, die Richtlinien effektiv in nationales Recht zu überführen und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu verstärken. (eulerpool-AFX)