EU-Gesetz zwingt Apple zur Öffnung des iPhone für alternative Apps und Zahlungsmethoden

Apple hat angekündigt, sein iPhone künftig für Apps aus anderen Marktplätzen zu öffnen und alternative Bezahlmethoden sowie Technologien für Webbrowser zuzulassen. Damit reagiert der Konzern auf die rechtlichen Vorgaben des neuen EU-Gesetzes für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA), das vorschreibt, dass große Anbieter, sogenannte Gatekeeper, auch andere App-Stores zulassen müssen.

Bisher konnte man auf iPhones nur Apps von Apples eigener Download-Plattform herunterladen. Mit den Änderungen behält Apple zwar weiterhin Kontrolle über die Installation von Anwendungen, jedoch können nun auch alternative Marktplätze genutzt werden. Die Kunden müssen dabei "beglaubigte" Marktplätze verwenden, die ihrerseits andere Apps installieren dürfen.

Apple betont, dass diese Beglaubigung notwendig sei, um die Sicherheit und den Datenschutz der Nutzer zu gewährleisten. Apple ist dadurch in der Lage, sämtliche Apps auf Schadsoftware und Sicherheitsbedrohungen zu überprüfen. Nicht geprüft werden jedoch Geschäftspraktiken und Inhalte der Apps.

Die Spielefirma Epic, die mit Apple im Rechtsstreit steht, hat direkt nach der Bekanntgabe der neuen Regeln einen eigenen App-Store für das iPhone angekündigt. Epic's Spiel "Fortnite" wurde im August 2020 aus dem App Store entfernt, nachdem Epic versucht hatte, die Abgabe von 30 Prozent beim Kauf digitaler Inhalte zu umgehen. Epic hat den Rauswurf vor Gericht angefochten, jedoch verloren. Außerhalb der EU wird "Fortnite" weiterhin nicht in den App Store aufgenommen.

Epic-Chef Tim Sweeney kritisiert, dass Apple mit der Umsetzung des EU-Gesetzes den Wettbewerb untergraben könnte. Er befürchtet, dass Apple konkurrierende App-Stores blockieren könnte. Dennoch plant Epic die Einführung seines eigenen App-Stores für iPhones.

Zusätzlich zu den Änderungen bei den App-Stores führt Apple weitere Maßnahmen ein, um möglichen Monopolvorwürfen der EU entgegenzuwirken. So können europäische Nutzer nun den Standard-Browser ihres iPhones frei wählen und sind nicht mehr auf den Apple-Browser Safari beschränkt. Außerdem müssen konkurrierende Browser nicht mehr die von Apple favorisierte Technik zur Darstellung von Webseiten verwenden.

Des Weiteren fällt das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem iPhone in der EU. Bisher konnte nur Apple Pay die NFC-Funktion des iPhones nutzen. Künftig können Nutzer selbst entscheiden, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig starten soll.

Die Provisionen für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe werden von Apple gesenkt. Kleine Entwickler und Langfrist-Abos müssen nun 10 Prozent anstatt 15 Prozent Umsatzbeteiligung abführen. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million Dollar im Jahr müssen nun 17 Prozent anstatt 30 Prozent zahlen. Zusätzlich fallen drei Prozent an, wenn die Zahlungsabwicklung des App Stores genutzt wird. Als Zugeständnis gegenüber der EU erlaubt Apple den Entwicklern nun alternative Zahlungsdienstleister oder die Verlinkung auf eine Website, um Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple zu verarbeiten.

Neu ist auch die Einführung einer "Kern-Technologie-Gebühr" für Apps, die häufig installiert werden. Diese Gebühr wird fällig, sobald eine App innerhalb von zwölf Monaten eine Million Erstinstallationen erreicht. Für jede weitere Erstinstallation innerhalb dieses Zeitraums werden 50 Euro-Cent fällig. Apple geht davon aus, dass weniger als ein Prozent der Entwickler diese Gebühr zahlen müssen.

Um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können, müssen die iPhones die aktuellste Betriebssystem-Version iOS 17.4 installiert haben. (eulerpool-AFX)

Technology
[Eulerpool News] · 26.01.2024 · 09:30 Uhr
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