EU-Gericht bestätigt strenge Einstufung von Zalando - Berliner Dax-Konzern unterliegt Klage
Die europäische Gerichtsbarkeit hat kürzlich die Weichen für Online-Plattformen neu gestellt. Im Zentrum steht dabei der Berliner Dax-Konzern Zalando, dessen Status als 'sehr große Online-Plattform' von der Europäischen Kommission als rechtmäßig erachtet wurde. Der zugrunde liegende Beschluss basiert auf dem Digital Services Act (DSA), der umfassende Regelungen für Digitale Dienste vorsieht, unter anderem im Hinblick auf die Entfernung illegaler Inhalte.
Das Gericht in Luxemburg wies die Klage Zalandos gegen diese Einstufung ab. In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter, dass die EU-Kommission berechtigt war, die Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern für Zalando anzunehmen. Tatsächlich waren die Bewertungen von monatlich 83 Millionen aktiven Nutzern innerhalb der EU der treibende Faktor für diese Einstufung. Für Zalando bedeutet dies, dass nun besonders strenge Vorgaben gelten, die unter anderem jährliche Risikobewertungen und die Zusammenarbeit mit Behörden erfordern.
Der zentrale Aspekt der Debatte um Zalando war jedoch das hybride Geschäftsmodell des Konzerns. Dieses Modell verbindet den Vertrieb eigener Produkte mit einem Partnerprogramm für Drittanbieter. Zalando hatte argumentiert, dass dieser Ansatz eine differenzierte Betrachtung der Nutzerzahlen verunmögliche. Das Gericht ließ dieses Argument jedoch nicht gelten und entschied, dass alle Nutzer als Gesamtheit zu betrachten seien, da keine klare Trennung zwischen internen und externen Inhalten festgestellt werden konnte.

