EU-Fluggastrechte: Reformvorschläge sorgen für Kontroversen
Die Reform der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union verspricht Spannungen an den Verhandlungstischen. Eine geplante Veränderung könnte zur Interpretation führen, dass Passagiere künftig weniger Chancen auf Entschädigung bei verspäteten Flügen haben. Verbraucherschützer sind alarmiert und fürchten, dass rund 80 Prozent der betroffenen Fluggäste künftig leer ausgehen könnten, falls die Neuerungen beschlossen werden. Auch aus Reihen der Bundesregierung regt sich Widerstand gegen den Vorstoß der EU.
Der Ursprung der Debatte liegt in einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013. Seitdem scheiterte eine Reform an mangelnden Einigungen. Jetzt ist das Thema wieder bei den EU-Staaten auf dem Tisch. Der Reformvorschlag der Kommission sieht Änderungen bei den Entschädigungshöhen vor: Reisende könnten erst bei neun bis zwölf Stunden Verspätung Ansprüche geltend machen, abhängig von der Flugdauer.
Diese Anpassungen könnten weitreichende Konsequenzen haben, wie Daten zeigen: Die Entschädigungspflicht diente bisher als Anreiz für Airlines, pünktlich zu operieren. Stimmen die EU-Staaten dem Vorschlag zu, befürchten Experten eine Zunahme an Verspätungen. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum spricht von einem "gravierenden Rückschritt" und sieht die Gefahr, dass Airlines bewusst Flüge verspäten könnten, um Entschädigungsansprüche zu umgehen.
In Deutschland stößt der Vorschlag ebenfalls auf Ablehnung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigt sich entschlossen, die aktuellen Regelungen beizubehalten. Sie hebt hervor, wie sehr Flugverspätungen wertvolle Lebenszeit kosten und wichtige Pläne beeinflussen können. Verbände bemängeln zudem, dass Airlines die derzeitige wirtschaftliche Situation nutzen könnten, um Verpflichtungen abzumildern.
Die europäische Airline-Lobby "Airlines for Europe" hingegen unterstützt die Reform. Ihrer Meinung nach könnten längere Zeitschwellen mehr Spielraum für organisatorische Probleme und weniger Flugausfälle schaffen. Wie sich die Diskussion entwickeln wird, bleibt abzuwarten, insbesondere da die Reform noch nicht beschlossen ist und eine Mehrheit unter den EU-Staaten dafür noch ungewiss bleibt. Zudem steht die Zustimmung des EU-Parlaments noch aus.

