EU ebnet Weg für Industriestrompreis zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen
Die Europäische Kommission hat einen neuen Beihilferahmen verabschiedet, der es ermöglicht, gezielte Subventionen zur Senkung der Strompreise für energieintensive Unternehmen zu gewähren. Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte, dass diese Maßnahme den Klimaschutz fördern, die Widerstandsfähigkeit Europas stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf globaler Ebene sicherstellen soll.
Das Ziel dieser Unterstützung ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen Industrie zu erleichtern, ohne die wirtschaftliche Stabilität zu gefährden. Dies soll unter anderem durch eine Brückenhilfe geschehen, die den Unternehmen in Zeiten hoher Energiepreise zur Verfügung steht. Langfristig sollen die Strompreise durch den Ausbau erneuerbarer Energien und Netze auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden.
Der Rahmen sieht vor, dass Unternehmen bis zu 50 Prozent Nachlass auf den Großhandelsstrompreis erhalten können, allerdings nur bis zur Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs. Der subventionierte Preis darf dabei nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde fallen. Die Dauer der Subventionierung ist auf maximal drei Jahre begrenzt und endet spätestens im Jahr 2030.
Gefragt sind besonders Firmen in Branchen mit hohem Strombedarf und starkem internationalen Wettbewerb. Hierzu zählen insbesondere die deutsche Chemie- und Stahlindustrie, die aufgrund der hohen Energiekosten unter Druck stehen. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Koalitionsvertrags der schwarz-roten Bundesregierung, die den Weg für einen Industriestrompreis ebnen möchte, sofern die EU-Subventionsregeln es zulassen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Subventionen ist die Investition in eine klimafreundliche Wirtschaft. Mindestens die Hälfte der gewährten Unterstützung muss in Projekte zur CO2-Reduzierung und Modernisierung fließen. Perspektivisch sollen Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien, Stromspeicher, Effizienzmaßnahmen sowie CO2-neutralen Wasserstoff gefördert werden.
Auch Investitionen in Gas- und Atomkraft könnten unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die Kommission hofft, dass diese Maßnahmen nicht nur kurzfristige Entlastungen bringen, sondern auch langfristige Investitionsanreize im privaten Sektor setzen, um so die Lücken der staatlichen Beihilfen zu schließen.

