Ethik in der Medikamentenverordnung: Eine Debatte über den sinnvollen Einsatz teurer Therapien
Hendrik Streeck, Gesundheitspolitiker der CDU und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, hat kürzlich eine anregende Diskussion über die Verordnung teurer Medikamente für hochbetagte Menschen eröffnet. Im Rahmen der Talksendung "Meinungsfreiheit" auf Welt TV stellte Streeck die Frage, ob es in jedem Fall notwendig sei, besonders kostenintensive Medikamente zu verschreiben. Sein Appell zielte darauf ab, in der medizinischen Selbstverwaltung klarere und verbindlichere Leitlinien zu etablieren, um unnötige Behandlungen zu vermeiden – insbesondere in Lebensphasen, in denen der medizinische Nutzen fraglich ist.
Streeck verwies auf Erkrankungen wie fortgeschrittenen Krebs und hypothetische Szenarien, in denen die Einführung einer neuen Therapie die Sterblichkeit minimal reduzieren könnte. Dabei stellte er provokant die Frage in den Raum, ob solche Therapieansätze bei sehr alten Patienten immer sinnvoll seien. Er berichtete von seinen persönlichen Erlebnissen mit seinem verstorbenen Vater, der an Lungenkrebs litt. Trotz des Einsatzes modernster und kostspieliger Behandlungsverfahren blieb der erhoffte Erfolg aus, was Streeck zu der Erkenntnis brachte, dass eine Neubewertung der medizinischen Strategien notwendig sein könnte.
Der gesetzliche Leistungskatalog der Krankenkassen wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, der als zentraler Entscheidungsträger agiert. In diesem wichtigen Gremium wirken Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern sowie unparteiische Mitglieder mit. Patientenvertreter sind in beratender Funktion involviert, verfügen jedoch über kein Stimmrecht, was die Diskussion über die Entscheidungsstrukturen im Gesundheitswesen zusätzlich belebt.

