Erleichterter Schadensersatz: Neue Produkthaftungsreform in Planung
Verbraucherinnen und Verbraucher könnten bald schadensrechtlich leichteren Zugang zu Herstellern und Importeuren erhalten, wenn Produkte aufgrund von Mängeln Schäden verursachen. Die Bundesjustizministerin legt dieser Tage dem Kabinett den Entwurf einer Reform zur Produkthaftung vor. Der Entwurf thematisiert neben physischen Produktmängeln auch moderne Problemfelder wie fehlerhafte Software, defekte Updates und womöglich unsichere Künstliche Intelligenz. Justizministerin Stefanie Hubig führt aus, dass es für den Endverbraucher irrelevant sei, ob der Schaden durch eine gelockerte Schraube oder einen Softwarefehler entstünde.
Die Regelungen, die zudem die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umwandeln sollen, betreffen auch digitale Dienste wie Verkehrsdaten in autonomen Fahrzeugen. Ein besonderes Augenmerk der Reform liegt auf der Greifbarkeit von Herstellern, wenn diese nicht innerhalb der EU ansässig sind. Sollte der direkte Kontakt zum Hersteller nicht möglich sein, sieht die Reform vor, dass Importeure oder Lieferanten haftend gemacht werden können. Dies eröffnet neue Möglichkeiten zur Rechtsverfolgung bei Online-Käufen.
Interessant ist zudem der Aspekt der Haftung bei sogenannten "Upcycling"-Produkten. Hier mussten im Entwurfsverfahren spezifische Regelungen gefunden werden, wenn Gebrauchtwaren von Konsumenten umgestaltet und in den Markt zurückgeführt werden.

