Entscheidung des BGH: Zukunft der Schufa-Datenspeicherung steht auf dem Prüfstand
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Informationen zu Zahlungsstörungen speichern, nachdem Schulden beglichen wurden? Diese Frage wirft erhebliche Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen auf.
Ein aktueller Fall vor dem BGH dreht sich um einen Kläger, der Schadenersatz von der Schufa fordert, da diese seine beglichenen Forderungen über Jahre hinweg gespeichert hat. Die Praxis der Speicherung von Daten durch Wirtschaftsauskunfteien dient der Beurteilung von Kreditwürdigkeit. Ein schlechter Schufa-Score kann zu negativen Auswirkungen bei der Kreditvergabe oder beim Kauf auf Rechnung führen. Die Schufa, Marktführer mit Daten von 68 Millionen Verbrauchern, rechtfertigt die Praxis durch das Bedürfnis von Unternehmen, Kreditrisiken akkurat einzuschätzen.
Der "Code of Conduct" der Auskunfteien, abgesegnet vom hessischen Datenschutzbeauftragten, sieht eine dreijährige Speicherung von erledigten Zahlungsstörungen vor, in bestimmten Fällen jedoch eine verkürzte Frist. Sollte der BGH das Kölner Urteil bestätigen, das die weitere Speicherung verbietet, würden Informationen über Zahlungsstörungen künftig fehlen. Unternehmen müssten ihre Risikoeinschätzung anpassen, was sich auf die Preisgestaltung auswirken könnte.
Kritiker, wie Schufa-Sprecherin Tanja Panhans, warnen vor den Risiken eines solchen Urteils, da frühere Schuldner ein höheres Risiko für erneute Zahlungsschwierigkeiten aufweisen könnten. Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier prognostiziert, dass Banken möglicherweise höhere Zinsen von Kunden verlangen würden, um das finanzielle Risiko auszugleichen.
Anwälte des Klägers unterstreichen die nachhaltigen Folgen einer schlechten Bonität, während die Schufa auf die Gültigkeit ihres Regelwerks und die Einbindung von Verbraucherschützern hinweist. Eine Entscheidung zugunsten des Klägers könnte 564.000 Menschen betreffen, deren Schufa-Score sich verbessern würde. Sowohl die Auskunftei als auch Verbraucherschützer fordern eine gesetzliche Klärung, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

