Elektrogate? Italienische Behörden ermitteln gegen VW, Stellantis, BYD und Tesla wegen möglicher Täuschung bei der Reichweite von Elektroautos
Dr. Stoll & Sauer sieht Ansprüche auf Schadensersatz

21. Februar 2025, 13:23 Uhr · Quelle: LifePR
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ermittelt gegen Volkswagen, Stellantis, BYD und Tesla wegen möglicher Verbrauchertäuschung bei der Reichweite von Elektroautos. Der Vorwurf umfasst übertriebene Angaben zur Reichweite und Batteriekapazität, ähnlich dem Diesel-Abgasskandal.

Lahr, 21.02.2025 (lifePR) - Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) hat nach Medienberichten vom 21. Februar 2025 Ermittlungen gegen Volkswagen, BYD, Stellantis und Tesla wegen des Verdachts der Verbrauchertäuschung eingeleitet. Im Zentrum der Untersuchungen stehen überhöhte Angaben zur Reichweite und Akkukapazität von Elektrofahrzeugen. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Magazin WirtschaftsWoche über Hinweise berichtet, dass die Autoindustrie systematisch übertriebene Leistungsangaben macht und Batteriekapazitäten verschleiert. Auch Porsche gerät in den Fokus, da sich beim Elektro-Modell Taycan massive Reichweitenabweichungen häufen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht ein Elektrogate heranziehen, das mit dem Diesel-Abgasskandal vergleichbar ist. Betroffenen E-Autokäufern wird empfohlen, ihre möglichen Schadensersatzansprüche in der kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilität-Online-Check prüfen zu lassen.

Untersuchungen wegen unlauterer Geschäftspraktiken in Italien

Die italienische Behörde AGCM prüft potenziell unlautere Geschäftspraktiken in Bezug auf die beworbene Reichweite, Akkukapazität und die Einschränkungen der Standardgarantie für Batterien. Im Rahmen der Ermittlungen wurden am 20. Februar 2025 nach Medienberichten mit Unterstützung der Finanzpolizei Guardia di Finanza die italienischen Zentralen der vier betroffenen Autohersteller VW, Stellantis, BYD und Tesla durchsucht.

Ein zentrales Problem der Fahrzeuge: Elektrofahrzeuge erreichen oft nicht die angegebene Reichweite, was möglicherweise mit einer geringeren nutzbaren Batteriekapazität zusammenhängt, als von den Herstellern beworben. Reserven innerhalb der Batterie werden absichtlich versteckt, sodass Kunden nicht den vollen Speicher nutzen können, obwohl sie für die gesamte Kapazität bezahlt haben.

Bisher haben sich die betroffenen Hersteller nicht umfassend zu den Vorwürfen geäußert. BYD, der größte chinesische Elektroautohersteller, lehnte eine Stellungnahme ab. Volkswagen und Stellantis haben sich bislang nicht geäußert. Tesla, das in den USA bereits mit Sammelklagen wegen falscher Reichweitenangaben konfrontiert ist, war für eine Anfrage nicht erreichbar. Porsche sieht sich in Deutschland mit einer Klage konfrontiert, äußerte sich aber noch nicht zu den massiven Reichweitenabweichungen.

Klagen zur Abweichung der Reichweite gegen VW-Tochter Porsche

Neben den laufenden Ermittlungen gegen andere Hersteller sorgt auch Porsche mit seinem Elektro-Modell Taycan für erhebliche Verbraucherbeschwerden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat aufgrund dieser massiven Abweichungen mehrere Klagen gegen Porsche eingereicht. Ziel der Klagen ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Sachmängeln – darunter die unzureichende Reichweite als zentrales Problem.

Probleme beim Taycan:

  • 17 Rückrufe seit Markteinführung – zuletzt wegen sicherheitsrelevanter Bremsprobleme.
  • Reichweitenabweichungen von bis zu 35 %: Kunden berichten, dass die reale Reichweite des Taycan GTS trotz energiesparender Fahrweise deutlich unter den Prospektangaben liegt.
  • Unklare Batteriekapazität: Herstellerangaben und tatsächliche Nutzbarkeit weichen stark voneinander ab.
  • Stromverbrauch höher als beworben: Statt 23,3–20,3 kWh/100 km (WLTP) liegt der reale Verbrauch laut Tests bei 42,8 kWh/100 km.
  • Laut Bundesgerichtshof (BGH) liegt ein erheblicher Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Reichweite eines Neufahrzeugs um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht. Beim Porsche Taycan beträgt die Abweichung jedoch nach Angaben von Verbrauchern bis zu 35 Prozent, sodass hier Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags in Frage kommen könnten.
WiWo enthüllt: Batterie-Manipulationen und intransparente Reichweitenangaben bei E-Autos

Laut Berichten des Magazins WirtschaftsWoche vom vergangenen Jahr sind die aktuellen Ermittlungen nicht verwunderlich. Welche Ungereimtheiten haben die WiWo-Berichte in Bezug auf Reichweite und Batterieleistung aufgedeckt:

  • Versteckte Batteriereserven: Tests haben gezeigt, dass viele Elektroautos über eine nicht nutzbare „Notreserve“ verfügen, die den Fahrern verschwiegen wird. Dies kann bis zu 60 Kilometer Reichweite ausmachen.
  • Manipulation durch Software-Updates: Hersteller reduzieren teilweise die Akkukapazität gezielt per Software-Update, um die Batterielebensdauer künstlich zu verlängern – ohne Wissen des Kunden.
  • Täuschung durch unrealistische Testverfahren: Die offiziell angegebenen WLTP-Reichweiten entstehen unter Laborbedingungen, die nicht die tatsächliche Nutzung widerspiegeln. Einflussfaktoren wie Heizung, Klimaanlage oder extreme Temperaturen werden ignoriert, wodurch die reale Reichweite oft deutlich geringer ist.
  • Geheime Kapazitätsdrosselung: Analyseunternehmen wie Aviloo haben aufgedeckt, dass einige Hersteller Batterien mit geringerer Kapazität einbauen als offiziell angegeben.
Diese WiWo-Erkenntnisse werfen nicht nur Fragen zur Transparenz der Automobilindustrie, sondern auch zur rechtlichen Zulässigkeit dieser Praktiken auf.

Dr. Stoll & Sauer: Schadensersatzansprüche bei „Elektrogate“ denkbar

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten betroffene Verbraucher Schadenersatzansprüche geltend machen. Die wichtigsten rechtlichen Optionen umfassen:

  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche, falls die Batterie weniger Speicherkapazität bietet als vertraglich zugesichert.
  • Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, wenn durch bewusste Täuschung wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen, falls die Fahrzeuge mit irreführenden Leistungsangaben verkauft wurden.
  • Mögliche strafrechtliche Konsequenzen, falls ein systematisches Vorgehen der Hersteller nachgewiesen wird.
Laut Berechnungen der WirtschaftsWoche hat die fehlende Transparenz allein in Deutschland einen finanziellen Schaden von über 350 Millionen Euro für E-Auto-Kunden verursacht. Weltweit könnten sich die Verluste auf mehrere Milliarden Euro belaufen.

Kostenlose Erstberatung für betroffene Verbraucher

Unsere Verbraucherkanzlei prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Elektroautokäufer. Verbraucher, die Zweifel an der Reichweitenangabe oder Akkuleistung ihres Fahrzeugs haben, können ihre möglichen Schadensersatzansprüche in der kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilität-Online-Check prüfen lassen.

https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/elektrogate-italienische-behoerden-ermitteln-gegen-vw-stellantis-byd-und-tesla-wegen-moeglicher-taeuschung-bei-der-reichweite-von-elektroautos#paragraph--id--19578

Verbraucher & Recht
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