Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Alno-Vorstände: Ein teures Lehrgeld
Das Strafverfahren gegen zwei ehemalige Vorstände des insolventen Küchenherstellers Alno vor dem Landgericht Stuttgart ist offiziell eingestellt worden. Grund dafür ist die Einigung der Angeklagten auf eine Zahlungspflicht: Der frühere Vorstandsvorsitzende hat sich zur Zahlung von 40.000 Euro bereiterklärt, während die ehemalige Finanzvorständin 17.500 Euro entrichtet. Mit der Begleichung dieser Summen wird die vorübergehende Einstellung des Verfahrens vollends in eine endgültige verwandelt.
Die beiden Ex-Vorstandsmitglieder standen ursprünglich unter dem Verdacht der Insolvenzverschleppung, des Kreditbetrugs und der Untreue. Gegen ein drittes Mitglied war der Fall bereits im Juli mit einer Zahlung von 10.000 Euro zum Abschluss gekommen. Bemerkenswert bleibt, dass keiner der Beteiligten aufgrund dieser Vorgänge eine Vorstrafe davonträgt.
Speziell der frühere Vorstandsvorsitzende, inzwischen 78 Jahre alt, hatte Anfang des Jahres vehement gegen die Vorwürfe argumentiert. Vor der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer betonte er nachdrücklich, in seiner Amtszeit nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, und wies darauf hin, dass er durch die Insolvenz selbst erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen musste. Den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bezeichnete er als völlig haltlos, da eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit zu keinem Zeitpunkt bestanden hätte.
Das traditionsreiche Unternehmen Alno aus Pfullendorf fiel im Sommer 2017 unter die Insolvenzregeln. Ursprüngliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft legten jedoch nahe, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits Ende 2013 bestand. Trotz zwischenzeitlicher neuer Investoren landete auch der Nachfolger des einstigen Küchenriesen unvermeidlich in der Insolvenz.

