Einigung der EU-Staaten: Freiwillige Chatkontrollen statt Pflicht
Ein bemerkenswerter Durchbruch auf der europäischen Bühne: Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben nach intensivem Dialog eine gemeinsame Haltung zur kontrovers diskutierten Chatkontrolle erzielt. Der zentrale Punkt der Einigung betrifft Messaging-Plattformen wie Whatsapp und Signal, die nicht mehr verpflichtet sein werden, Nachrichtenverläufe systematisch auf kinderpornografische Inhalte zu überprüfen.
Diese Verpflichtung scheiterte insbesondere am Widerstand der deutschen Regierung, die sich gegen eine solche Maßnahme wehrte. Stattdessen betonen die EU-Staaten den Ansatz der Freiwilligkeit bei den Kontrollen durch die involvierten Apps und Plattformen. Zudem wird eine bisher temporäre Regelung, die trotz der umfassenden europäischen Datenschutzbestimmungen einen solchen Eingriff erlaubt, dauerhaft verankert werden.
Drei Jahre nach der Implementierung soll die Europäische Kommission allerdings eine Neubewertung durchführen, um festzustellen, ob eine verpflichtende Kontrolle nötig sein könnte. Die Gesetzgebung bleibt streng in ihrer Intention, die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten zu bekämpfen. Anbieter werden angehalten, Risiken für Kinder zu identifizieren und zu minimieren, etwa durch Überprüfung und Durchsetzung von Altersgrenzen.
Des Weiteren soll ein EU-Zentrum gegründet werden, das die nationale Behördenarbeit bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz unterstützt. Während die Abkehr von verpflichtenden Kontrollen bei Kritikern auf Zustimmung trifft, gibt es auch Bedenken: Datenschützer wie Digitalcourage warnen davor, dass auch freiwillige Kontrollen die Privatsphäre gefährden könnten.
Die Notwendigkeit zur Altersverifikation könnte ein Risiko für die Anonymität im Internet darstellen. Wissenschaftler aus verschiedenen EU-Staaten haben in einem Brief an die Regierung ebenfalls Bedenken zum Ausdruck gebracht. Die nächsten Schritte beinhalten Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, bevor die Regelungen in Kraft treten können. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Entwurf bereits 2022 vorgestellt.

