Ein Sieg für die Vielfalt: Oberlandesgericht entscheidet zugunsten niederbayerischer Metzgerei
Ein bemerkenswerter Sieg im Rechtsstreit um das bekannte deutsche Kulturgut der Rostbratwurst sorgt für Erleichterung bei Metzgern und Wurstproduzenten bundesweit. Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Schutzverband Nürnberger Bratwürste seine Berufung in der Auseinandersetzung gegen die niederbayerische Metzgerei Franz Ostermeier verloren hat. Der Fall dreht sich um kleine Rostbratwürstchen, die die Metzgerei Ostermeier aus Geiselhöring herstellt.
Diese waren dem Nürnberger Verband ein Dorn im Auge, da sie eine Verletzung des seit 2003 geschützten geografischen Ursprungs "Nürnberger Rostbratwürstchen" witterten. Der sechste Senat des OLG befand jedoch, dass die Metzgerei Ostermeier keine irreführenden Angaben zur Herkunft ihrer Ware gemacht hat. Weder "Nürnberg" noch "Nürnberger" prangt auf der Verpackung, was bereits in der ersten Instanz von ausschlaggebender Bedeutung war.
Für die Nürnberger Kläger mag es unangenehm sein, dass das niederbayerische Produkt oberflächlich dem Original ähnelt, doch letztlich obsiegte die Freiheit handwerklicher Vielfalt. Dies ist ein interessantes Beispiel dafür, wie regionale Schutzmaßnahmen und kreative Freiheit im Handwerk miteinander ringen können. Für Ostermeier und 7.000 weitere Metzger und Wursthersteller ging es in diesem Verfahren auch um eine Absicherung ihrer bisherigen Praktiken. Der Schutz der geografischen Herkunftsangaben soll schließlich Authentizität sichern, darf jedoch handwerkliche Kreativität und veränderte Marktnachfragen nicht behindern.

