Ein klares Zeichen gegen Diskriminierung erwartet: Bundesgerichtshof berät über Haftung von Maklern
Die Wohnungssuche stellt sich oft als herausforderndes Unterfangen dar, insbesondere dann, wenn die Suche durch unfaire Diskriminierungen behindert wird. Diesen Umstand erlebte Humaira Waseem, die bei der Suche nach einer Familienwohnung in Hessen mit einer unerwartet schnellen Absage konfrontiert wurde. Der Verdacht lag nahe, dass ihr pakistanischer Name der Grund hierfür war. Um den Verdacht zu prüfen, stellte sie eine identische Anfrage unter einem typisch deutschen Namen – und erhielt prompt einen Besichtigungstermin. Diese Erfahrung veranlasste Waseem, rechtliche Schritte gegen den Makler einzuleiten und Schadenersatz zu fordern.
Im Kern der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, wer für eine solche Diskriminierung zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch wenn die Diskriminierung offenkundig scheint, ist unklar, ob der vom Vermieter beauftragte Makler oder der Vermieter selbst haften muss. Der Bundesgerichtshof, der sich in einer mündlichen Verhandlung mit dem Fall befasste, steht nun vor der Aufgabe, Klarheit zu schaffen. Waseems Anwältin plädiert für Haftung seitens des Maklers, um einer Schutzlücke entgegenzuwirken. Oftmals trifft der Wohnungssuchende auf Makler, nicht auf die Vermieter – was eine vernachlässigte Kontrolle ermöglicht.
Ein weiterer Aspekt, der von der Antidiskriminierungsstelle angesprochen wurde, ist das sogenannte "Testing"-Verfahren: Es dient dazu, Diskriminierungen nachzuweisen, indem zwei Bewerber identische Anfragen mit unterschiedlichen Identitätsmerkmalen stellen. Die gewonnenen Erkenntnisse können vor Gericht als Beweismittel für Benachteiligungen herangezogen werden. In erster Instanz wies das Amtsgericht Groß-Gerau Waseems Klage ab. Das Landgericht Darmstadt hingegen entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte den Makler zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro sowie zur Begleichung der Anwaltskosten – gestützt durch die Argumentation von gesetzlichen Benachteiligungsverboten.
Für Waseem ist der Kampf gegen Diskriminierung eine Herzensangelegenheit. Sie ist in Deutschland geboren und betrachtet es als ihre Heimat. Die Behandlung aufgrund ihres Namens empfindet sie als tief verletzend und konträr zu den Grundwerten des deutschen Rechtssystems. Sie hofft auf ein starkes Signal des Bundesgerichtshofs, das Diskriminierungen unmissverständlich verurteilt und vor künftigen Verletzungen schützt.

