Bundesverfassungsgericht

Eilanträge gegen Sondersitzungen scheitern in Karlsruhe

14. März 2025, 17:07 Uhr · Quelle: dpa
Den alten Bundestag einberufen, um ein milliardenschweres Finanzpaket zu beschließen? Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen geprüft.

Karlsruhe (dpa) - Der alte Bundestag kann kommende Woche voraussichtlich über das geplante milliardenschwere Paket für Verteidigung und Infrastruktur abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. 

Die Linke bedauerte die Entscheidungen der Verfassungsrichter, will sie aber akzeptieren. Unabhängig von der Linken hatten auch die AfD im Bundestag sowie einzelne Abgeordnete versucht, die Sondersitzungen beziehungsweise die geplanten Beschlüsse mit Eingaben in Karlsruhe zu stoppen.

Alter Bundestag noch arbeits- und beschlussfähig

Union und SPD wollen am Dienstag gemeinsam mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen. Die Pläne erfordern Grundgesetzänderungen, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden. 

Im neuen Bundestag - der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss - käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den Grünen verhandelt, um die Beschlüsse noch mit alten Mehrheiten zu fällen. Am Freitagnachmittag verkündeten die drei Seiten eine Einigung.

Alter Bundestag arbeitsfähig

Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfähig. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte nach Beratungen des Ältestenrates daher auf Verlangen von Union und SPD Sondersitzungen des alten Parlaments für den 13. und den 18. März einberufen. Nach Artikel 39 im Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte dies in seiner Entscheidung. Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. «Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.» 

Mehrere Klagen in Karlsruhe

Gegen diese Sondersitzungen waren am Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen verbunden mit sogenannten Anträgen auf eine einstweilige Anordnung (auch: Eilanträge) eingegangen. Diese Anordnungen sollen verhindern, dass unumkehrbare Zustände entstehen, bevor die Karlsruher Richterinnen und Richter über die Klagen entscheiden. 

Zu vier Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, darunter die Anträge von AfD und Linke. Anhängig sind laut einem Gerichtssprecher noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger.

Linke beklagt Beratung «zwischen Frühstück und Gänsebraten»

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke, sagte in Berlin, noch nicht entschieden sei seiner Kenntnis über eine zweite Klage der Linken gegen «dieses überfallartige Verfahren» der Gesetzgebung zu dem Finanzpaket, sagte Görke. 

Görke nannte die Art und Weise, wie über das Finanzpaket entschieden werde, des Deutschen Bundestags unwürdig. Anträge auf zusätzliche Fachanhörungen in den Ausschüssen seien unterbunden worden, die Beratungsgrundlagen wechselten ständig, Fragen würden nicht beantwortet. 

«Und jetzt sollen die Ausschüsse zwischen Frühstück und Gänsebraten am Sonntag nicht mal in Präsenz tagen, ein grenzenloses Aufrüstungsprogramm und Ausgaben in einem Finanzvolumen von bis zu einer Billion, also 1. 000 Milliarden Euro, durchwinken», kritisierte Görke.

Verfassung (Gesetz) / Justiz / Bundestag / Deutschland
14.03.2025 · 17:07 Uhr
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