EGMR verurteilt Russland wegen Menschenrechtsverletzungen rund um MH17-Abschuss
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen ernsthafter und wiederholter Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine sowie für den Abschuss des Fluges MH17 im Jahr 2014 zur Verantwortung gezogen. Die Richter in Straßburg kamen zu dem Schluss, dass Russland das grundlegende Recht auf Leben missachtet und gegen das Folterverbot verstoßen hat. Die Ukraine und die Niederlande hatten zuvor Klage erhoben.
Das Urteil besagt, dass Russland letztendlich für den Abschuss der Passagiermaschine über der Ostukraine verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die Rakete vom russischen Militär oder von prorussischen Rebellen stammte. Es wurde moniert, dass Russland nicht dafür gesorgt habe, das Ziel der Rakete sorgfältig zu überprüfen und das Leben der Passagiere zu schützen.
Darüber hinaus wurde Russland beschuldigt, die Aufklärung des Vorfalls erschwert zu haben, indem falsche Informationen bereitgestellt und die Bergung der Opfer behindert wurden. Dies habe das Leid der Hinterbliebenen erheblich verlängert und verschlimmert, was der Gerichtshof als unmenschliche Behandlung wertet.
Der Abschuss ereignete sich am 17. Juli 2014, als eine Boeing der Malaysia Airlines auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über dem umkämpften Gebiet getroffen wurde, was den Tod aller 298 Insassen zur Folge hatte. Die Mehrheit der Opfer stammte aus den Niederlanden. Obwohl Russland weiterhin jede Verantwortung abstreitet, sprach ein internationales Ermittlerteam 2023 dem russischen Präsidenten Wladimir Putin eine Rolle in dem Vorfall zu, wenngleich die Beweise für strafrechtliche Schritte unzureichend sind.
Die Reaktionen der Hinterbliebenen in den Niederlanden waren von Erleichterung geprägt; sie sahen durch das Urteil eine Bestätigung ihrer jahrelangen Überzeugung. Auch der geschäftsführende Ministerpräsident Dick Schoof äußerte sich positiv über den Gerichtsbeschluss, da er einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit leiste.
Obwohl das Urteil weitere schwere Menschenrechtsvergehen Russlands in der Region feststellt, sind die praktischen Auswirkungen begrenzt. Russland erkennt die Urteile des EGMR nicht an und wurde infolge des „Angriffskrieges“ gegen die Ukraine, der im Februar 2022 begann, aus dem Europarat ausgeschlossen.

