EGMR urteilt: Russland für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt und Russland wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte in der Ukraine sowie für den Abschuss des Flugs MH17 verurteilt. Die Richterinnen und Richter in Straßburg befanden, dass Russland das Recht auf Leben erheblich verletzt hat und das Verbot der Folter missachtet wurde. Insbesondere kritisierten sie, dass Russland es unterlassen habe, das Ziel der Rakete zu überprüfen, die das Passagierflugzeug traf, und die Passagiere an Bord zu schützen.
Die tragische Katastrophe ereignete sich am 17. Juli 2014, als eine Boeing der Malaysia Airlines auf dem Flug von Amsterdam nach Kuala Lumpur abgeschossen wurde. Eine russische Luftabwehrrakete, abgefeuert von prorussischen Rebellen über der umkämpften Ostukraine, führte zum Tod aller 298 Menschen an Bord, darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Moskau bestreitet bis heute jegliche Verantwortung für das Unglück.
Bemerkenswert zeigte das Urteil, dass Russland bereits vor dem offiziellen Kriegsbeginn ein „System von Verstößen“ etablierte, das vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022 reichte. Berichtete Vorfälle umfassten wahllose Angriffe, Hinrichtungen, Folter und Vertreibung von Menschen.
Die Auswirkungen des Urteils dürften jedoch limitiert sein: Russland akzeptiert die Entscheidungen des Gerichtshofs nicht, nachdem es im Zuge seines Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen wurde. Trotz des Ausschlusses kann der Gerichtshof über Ereignisse bis zu sechs Monate danach entscheiden. Es ist wichtig zu betonen, dass der Europarat, die Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof unabhängig von der Europäischen Union agieren.

