eBay Deutschland: Mehr Schutz für Verkäufer durch vereinfachtes Melden von unangemessenem Käuferverhalten
28. August 2012, 08:45 Uhr · Quelle: onlinemarktplatz.de
Wie eBay Deutschland bereits vor einiger Zeit bekanntgab, sollen die Verkäufer auf der Plattform besser geschützt werden. Das soll durch ein vereinfachtes Meldeprocedere von unangemessenem Käuferverhalten passieren.
Ab 15. Oktober 2012 wird es daher für Verkäufer einfacher, unangemessenes Käuferverhalten zu melden. Dadurch kann eBay entsprechende Sanktionen durchführen. Diese können sowohl Beschränkungen der Kaufaktivitäten als auch den vorläufigen oder endgültigen Ausschluss des Käufers vom eBay-Marktplatz beinhalten.
Ab 15. Oktober 2012 kann ein Käufer, mit dem ein Händler Transaktionen abgeschlossen hat, aus folgenden Gründen gemeldet werden:
- der Käufer hat unangemessene Forderungen gestellt
- der Käufer hat eine unangemessene Bewertung abgegeben
- der Käufer hat den Käuferschutz-Prozess von eBay missbraucht
- der Käufer hat die Option zu Rücksendung missbraucht
- der Käufer hat nicht bezahlt
- andere Probleme
Entsprechend des Fehlverhaltens der Käufer wird es zu folgenden Schritten kommen:
- Käufer werden auf ihre Fehler hingewiesen und dabei unterstützt, ihr Verhalten zu verbessern, denn oft passieren Fehler auch aus Unwissenheit.
- Käufer werden verwarnt
- Käufer werden vorläufig oder endgültig vom eBay-Marktplatz ausgeschlossen
In wie weit die neuen Optionen beim Verkäuferschutz tatsächlich greifen werden, muss die Erfahrung zeigen. Vielleicht aber werden die schwarzen Schafe unter den Käufern bei der Abgabe von Bewertungen zukünftig etwas vorsichtig sein.

