Dubai-Regulierungsbehörde VARA erlässt Unterlassungsanordnungen gegen zwei Krypto-Börsen

Die Virtual Asset Regulatory Authority (VARA), die Hauptaufsichtsbehörde für kryptowährungsbezogene Geschäfte in Dubai, hat formelle Unterlassungsanordnungen gegen die Krypto-Börsen KuCoin und MEXC erlassen.
Die Regulierungsbehörde erklärte, dass ihr bekannt geworden sei, dass diese beliebten Handelsplattformen möglicherweise ohne die erforderlichen regulatorischen Genehmigungen virtuelle Vermögenswerte an Einwohner Dubais anbieten und dabei ihren rechtlichen Status falsch darstellen.
Zusätzlich zur Unterlassungsanordnung für alle nicht lizenzierten Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten weist die offizielle Erklärung zu KuCoin darauf hin, dass Investoren und Verbraucher sich der potenziellen Risiken bewusst sein müssen.
„Engaging with unlicensed companies that are not in compliance with VARA Regulations, associated Rulebooks, and relevant UAE legislation exposes users to significant financial risks and potential legal consequences for violating regulatory requirements or criminal laws.“
Es wurde erneut betont, dass KuCoin keine Lizenz besitzt, um Krypto-Dienstleistungen in oder von Dubai aus anzubieten, was bedeutet, dass alle derartigen Aktivitäten, die von der Börse beworben oder durchgeführt werden, „daher gegen die VARA-Regelungen verstoßen“.
Die VARA in Dubai hat vor vier Jahren ein umfassendes regulatorisches Rahmenwerk eingeführt, das alle Dienstleister verpflichtet, eine Lizenz zu besitzen, um legal in dieser Jurisdiktion tätig zu sein.
Einen Tag vor dieser Mitteilung gegen KuCoin erließ die Regulierungsbehörde eine ähnliche Warnung gegen einen ihrer Konkurrenten – MEXC. Die Nachricht war identisch und forderte eine Unterlassungsanordnung für alle Aktivitäten in und von Dubai.

