Dobrindt verteidigt Zurückweisungen: 'Nationales Recht wird angewendet'
Die neue schwarz-rote Bundesregierung steht hinter ihrem Kurs, die Kontrollen an der deutschen Grenze zu verstärken und Menschen, die Asyl beantragen möchten, zurückzuweisen, wenn sie aus sicheren Drittstaaten kommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat klargestellt, dass diese Vorgehensweise auf nationalem Recht basiert.
Im ZDF-'Morgenmagazin' betonte der CSU-Politiker, dass Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist und daher die Zurückweisung solcher Asylsuchender rechtlich begründet sei. Dobrindt verweist hierbei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Nationalstaaten gestattet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit zu ergreifen. Diese Ausnahmemöglichkeit sieht der Minister als erforderlich an und betont, dass das nationale Recht angewendet wird, ohne europäisches Recht außer Kraft zu setzen.
Dobrindt hatte vor einer Woche die Bundespolizei angewiesen, die Grenzkontrollen zu verschärfen, um gegen irreguläre Migration vorzugehen. Dies betrifft jedoch nicht Frauen mit Kleinkindern, Hochschwangere, schwer Erkrankte und andere erkennbar schutzbedürdige Personen, die von der Maßnahme ausgenommen bleiben.
Auf die Frage, inwieweit dies die Dublin-Drei-Verordnung beeinflusst, die eine inhaltliche Prüfung jedes Asylantrags vorsieht, ging Dobrindt nicht näher ein.