Diskriminierung bei Wohnungssuche: BGH prüft Schadensersatzansprüche gegen Makler
In einem wegweisenden Verfahren untersucht der Bundesgerichtshof (BGH), ob ein Makler für diskriminierendes Verhalten aufgrund der Herkunft in der Wohnungsvermittlung haftbar gemacht werden kann. Die Klägerin Humaira Waseem sieht sich aufgrund ihrer pakistanischen Wurzeln bei der Wohnungssuche benachteiligt. Sie erhielt wiederholt Absagen von einem Maklerbüro, ehe sie mit den deutschen Nachnamen 'Schmidt', 'Schneider' und 'Spieß' Erfolg hatte und Besichtigungstermine in Hessen bekam.
Im Mittelpunkt steht die Interpretation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Bezug auf die Verantwortlichkeit von Maklern. Die Anwältin von Frau Waseem, Ines Bodenstein, warnte vor einer Schutzlücke, wenn diskriminierende Praktiken von Maklern ohne Konsequenzen blieben. Besonders im Fokus steht die Tatsache, dass Wohnungssuchende oft nur Kontakt zu Maklern oder Hausverwaltungen haben.
Zuvor war die Klage der Betroffenen vom Amtsgericht Groß-Gerau abgewiesen worden, während das Landgericht Darmstadt später zugunsten von Waseem entschied und dem Makler eine Entschädigung von 3.000 Euro auferlegte. Dieser ging in Berufung, weshalb nun der BGH über den Fall entscheidet. Eine richtungsweisende Entscheidung wird im kommenden Jahr erwartet.

