
In einem wegweisenden Verfahren untersucht der Bundesgerichtshof (BGH), ob ein Makler für diskriminierendes Verhalten aufgrund der Herkunft in der Wohnungsvermittlung haftbar gemacht werden kann. Die Klägerin Humaira Waseem sieht sich aufgrund ihrer pakistanischen Wurzeln bei der Wohnungssuche
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