Digitale Krankschreibung: Rufe nach strikteren Regulierungen werden lauter
In der anhaltenden Diskussion um die Nutzung von Online-Krankschreibungen meldet sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband mit deutlicher Kritik zu Wort. Verbandschef Markus Beier fordert die Bundesregierung dazu auf, kommerziellen Anbietern solcher Angebote stärkere Beschränkungen aufzuerlegen. Laut Beier entziehen sich diese Anbieter den strengen Regeln, die für Hausarztpraxen gelten, und profitieren finanziell von Attesten, die er als fragwürdig einstuft. Die oft aggressiven Werbemaßnahmen für Krankschreibungen im Bereich von 20 bis 30 Euro stoßen aufgrund ihrer Legalität auf Unverständnis.
Besonders die Möglichkeit, Patienten per Videosprechstunde krankzuschreiben, ohne sie jemals persönlich getroffen zu haben, wird von Beier stark kritisiert. Im Gegensatz zu telefonischen Krankschreibungen, bei denen der Vorerstkontakt erforderlich ist, sieht Beier die Notwendigkeit einer ähnlichen Vorbedingung auch für die Video-Konsultation.
Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach schließt sich der Kritik an und bemängelt die rechtlichen Schlupflöcher, die es kommerziellen Anbietern ermöglichen, in diesem Bereich tätig zu werden. Lauterbach fordert eine Gesetzesänderung, die diese Praxis auf nutzerbezogene Ärzte beschränkt, um Missbrauch zu vermeiden. Trotz seiner Forderung betrachtet er das Ausmaß der aktuellen Problematik als begrenzt, äußert aber Bedenken hinsichtlich der potenziellen Risiken.
Friedrich Merz, Bundeskanzler der CDU, sowie Gesundheitsministerin Nina Warken haben ebenfalls ein verstärktes Augenmerk auf die Krankmeldungen, besonders durch telefonische Methoden, gerichtet. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD geforderte Prüfung der Regelungen strebt ebenfalls an, den Missbrauch zu minimieren und insbesondere die Rolle privater Online-Plattformen in diesem Kontext zu hinterfragen.

