Die private Altersvorsorge – Je früher, desto besser!

„Die Renten sind sicher“, versicherte uns der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) Mitte der Achtzigerjahre. Wie man‘s nimmt: Sicher ist heute nur, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur noch den Grundbedarf abdeckt. Wer im Alter seinen Lebensstandard einigermaßen halten will, muss privat vorsorgen!
Der frühe Vogel fängt die Rente
Es ist nie zu früh, um mit der Altersvorsorge zu beginnen. Bereits kleine Beträge, in jungen Jahren angespart, bringen später bares Geld. Aber auch, wer spät mit der Vorsorge für das Alter beginnt, steht immer noch besser da als jemand, der gar nicht spart!
Um später nicht in die Altersarmut zu rutschen, empfehlen sich zunächst staatliche geförderte Vorsorgemaßnahmen – etwa die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge. Sinnvolle Alternativen sind beispielsweise private Rentenversicherungen und Fonds- und Banksparverträge. Die staatlich geförderten Modelle sind zwar nicht sehr flexibel, dafür erhalten Sie die Rentenzahlungen bis zum Lebensende. Denn während Fonds- und Banksparverträge günstiger sind, stellen sie allein aber noch keine lebenslange Rente dar: Wenn das eingezahlte und erwirtschaftete Geld aufgebraucht ist, ist Schluss. Daher sind Fonds- und Banksparverträge eher als zusätzliche Absicherung zu empfehlen.
Die sichere Rente besteht aus drei Teilen
Bei Finanzberatern wie dem Wirtschaftsberater Horbach gibt es eine Faustregel: Die Altersvorsorge sollte sich aus drei Teilen zusammensetzen. So ist noch am ehesten sichergestellt, dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann.
Den ersten Teil bildet die Grundversorgung, mithin die gesetzliche Rente. Ein zweiter Teil ist die Zusatzversorgung – beispielsweise ein Riester-Vertrag und die betriebliche Altersvorsorge. Der dritte Teil wird durch eine private Rentenversicherung, Investmentfonds oder Ähnliches bedient.
Die Kapital-Lebensversicherung: Längst nicht mehr so attraktiv
In der Vergangenheit gehörte die Kapital-Lebensversicherung zu den beliebtesten Vorsorgeformen – sowohl als Geldanlage als auch zur Altersvorsorge. Nach einer Gesetzesreform ist aber nun jede ab 2005 abgeschlossene Versicherung bei Auszahlung mit 50 Prozent zu besteuern. Den Steuervorteil erlangen nur noch Versicherte über 60 Jahre, deren Vertrag bereits seit mindestens zwölf Jahren besteht. Von einer Kapital-Lebensversicherung ist heute also abzuraten.

