Die Gefahr lauert in jeder Leitung

(pressebox) Bönnigheim, 04.08.2015 - Immer noch wird die Gefahr durch Legionellen unterschätzt. Dabei erkranken in Deutschland jährlich 20.000 - 30.000 Menschen an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. 10 - 15 % der Erkrankungen enden tödlich.(*1) Das sind in etwa so viele Tote wie im Straßenverkehr. Legionellen siedeln besonders gerne in Wasserleitungen. Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind daher gesetzlich verpflichtet, die Trinkwasserqualität fachgerecht durch ein akkreditiertes Prüflabor untersuchen zu lassen. Der Fachbereich Hygiene, Umwelt und Medizin an den Hohenstein Instituten führt sowohl Probenahme als auch die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser durch. Da Vorsorge besser ist als Nachsorge, bieten die Hohenstein Experten Interessenten noch bis zum 30. September 2015 kostenlos eine telefonische Erstberatung zu diesem Thema an.

Legionellen sind winzige stäbchenförmige Bakterien, die sich bei Temperaturen zwischen 20 ?C und 45 ?C am besten vermehren. Optimale Wachstumsbedingungen finden die Erreger in Wasserleitungen von Gebäuden vor. Infektionsgefahr besteht, wenn sich mit derartigen Bakterien belasteter Wasserdampf in der Luft verbreitet und eingeatmet wird. Beim Menschen können Legionellen zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: Das so genannte Pontiac-Fieber und die gefährlichere Legionärskrankheit (Legionellose). Mögliche Ansteckungsquellen sind Duschen, Wasserhähne oder auch Klimaanlagen und Luftbefeuchter. Zudem kann eine Ansteckung auch im Schwimmbad auf den Rutschen und in den Whirlpools erfolgen. Um die Bürger zu schützen, nimmt daher seit 2011 die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gewerbliche Vermieter, Immobilieneigentümer und -Verwalter sowie Betreiber öffentlicher Einrichtungen (u.a. Kliniken, Krankenhäuser, Bäder, Altenheime, Hotels, Pensionen, Industriebetriebe, Schulen, Sportanlagen, Fitness-Studios, Campingplätze, Handwerksbetriebe usw.) in die Pflicht.

Wie langwierig ein Rechtsstreit sein kann, zeigt ein Beispiel aus jüngster Zeit. 2008 war ein Berliner an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung erkrankt. Er warf seiner Vermieterin vor, das Warmwasser nicht regelmäßig geprüft zu haben und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.500 € nebst Zinsen. Sieben Jahre später ist der Fall immer noch nicht entschieden und wurde neu aufgerollt. Der Kläger war noch während des Prozesses gestorben, so dass jetzt seine Tochter den Rechtsstreit fortführt. Die obersten Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) wiesen in diesem Zusammenhang auf die Kontrollpflicht bei Trinkwasser durch den Vermieter hin. Dieser muss die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen und sicherstellen, dass das Trinkwasser sauber und legionellenfrei ist. 2013 hat das Amtsgericht in Dresden entschieden, dass die Miete um 25 % gemindert werden kann, wenn eine hohe Legionellenkonzentration im Trinkwasser vorliegt. Bedenklich ist: Mehr als 50 % der Immobilienverwaltungen haben noch immer nicht alle ihre Mehrfamilienhäuser mindestens einmal auf Legionellen untersuchen lassen.(*2)

Der einzige effektive Schutz vor Legionellen ist eine regelmäßige Kontrolle durch ein akkreditiertes Prüflabor. Die Hohenstein Institute im schwäbischen Bönnigheim sind eines der Prüflabore, das die behördliche Anerkennung besitzt, um gemäß TrinkwV Untersuchungen durchzuführen. Um einen Anreiz zu schaffen, die Gesundheit von Mietern zu schützen, bieten die Hohenstein Institute noch bis zum 30. September 2015 eine telefonische Erstberatung kostenlos an. Dazu ist lediglich eine kurze Anmeldung auf der Hohenstein Website unter www.hohenstein.de/Betriebshygiene-Erstberatung-HV erforderlich.

Auch für Interessenten aus der Industrie sowie von Fitnessstudios und Bädern gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung zu verschiedenen Aspekten der allgemeinen Betriebshygiene (z.B. RLT-Anlagen und Küchenhygiene) unter: www.hohenstein.de/Betriebshygiene-Erstberatung

*1 http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/legionellen228.html

*2 http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article140585329/BGH-nimmt-Vermieter-bei-Legionellen-in-die-Pflicht.html
Forschung und Entwicklung
[pressebox.de] · 04.08.2015 · 11:19 Uhr
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