Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu Ergebnissen der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“: Ansätze vorhanden, Lösungen fehlen

12. Dezember 2025, 15:19 Uhr · Quelle: LifePR
Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu Ergebnissen der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“: Ansätze vorhanden, Lösungen fehlen
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1. Vorstandsvorsitzender Swen Staack / Copyright: DAlzG
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft sieht in den Ergebnissen der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ vielversprechende Ansätze für Prävention und Unterstützung. Dennoch kritisiert sie Lücken in der praktischen Umsetzung, die Betroffene stärker belasten könnten.

Berlin, 12.12.2025 (lifePR) - Am 11. Dezember präsentierten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Einige Aspekte wie die Stärkung der Prävention, die Anpassung der Sach- und Entlastungsleistungen sowie die Neugestaltung der Verhinderungspflege würden auch Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zugutekommen. Während mehrere Ansätze begrüßenswert sind, sieht die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG) an vielen Stellen noch größere Hürden bei der praktischen Umsetzung.

Prävention und frühzeitige Unterstützung

Die Betonung der Prävention und damit auch die Prävention von Pflegebedürftigkeit sind ein positiver Schritt. Dieses Potential wurde bisher nicht ausreichend ausgeschöpft. Bereits bestehende präventive Leistungen wie Ergotherapie, Logopädie oder Reha-Maßnahmen nach SGB V sind auch nach einer Demenzdiagnose von großer Bedeutung, jedoch noch zu wenig bekannt. Die DAlzG sieht dringenden Handlungsbedarf, diese Leistungen stärker in den Pflegeprozess zu integrieren. Zudem ist es wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits ab Pflegegrad 1 die notwendige Beratung und Unterstützung erhalten, da dies den häufig entscheidenden ersten Zugang zu Unterstützung und Teilhabe im Alltag ermöglicht und präventiv wirkt.

„Die Idee einer fachlichen Begleitung und Unterstützung stellt einen vielversprechenden Ansatz dar! Angesichts des akuten Fachkräftemangels wäre sie aber völlig unrealistisch, wenn sie nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden soll“, kommentiert Swen Staack, 1. Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Pflegeleistungen – flexibel, einfach, unbürokratisch

Positiv bewertet die DAlzG die Planungen zu einer flexiblen Budgetlösung für Sach- und Entlastungsleistungen, die in der Folge jedoch auch dazu führen muss, dass das Leistungsangebot übersichtlicher wird und die Antragstellung sowie Nutzung unbürokratischer gestaltet werden. Das geplante digitale „Pflege-Cockpit“ könnte hier ein nützliches Instrument darstellen. „Wir dürfen aber nicht die Menschen vergessen, die mit digitalen Anwendungen nicht vertraut sind“, fordert Lilja Helms, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Wichtige Reformen im stationären Bereich

Die geplanten Maßnahmen im stationären Bereich, wie die vollständige Übernahme medizinischer Behandlungspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Finanzierung der Ausbildungskosten in der Pflege durch Steuermittel, sind längst überfällig und müssen dringend umgesetzt werden. Die DAlzG begrüßt die Möglichkeit, Verhinderungspflege auch für Tages- und Nachtpflege zu nutzen. Ebenso erfreulich ist die Möglichkeit, dass landesrechtliche anerkannte Gruppenangebote zukünftig auch über die Leistung der Tagespflege abgerechnet werden können. Positiv hervorzuheben ist außerdem die Variante des Sockel-Spitze-Tausches, die der Variante der Dynamisierung vorzuziehen ist.

Kritik an geplanten Änderungen

Die DAlzG weist darauf hin, dass die geplante hälftige Zahlung des Pflegegeldes für Pflegegrad 2 und 3 bei erstmaliger Einstufung eine erhebliche und schwerwiegende Belastung für die versorgenden Familien darstellt. Auch die geplante Veränderung der Schwellenwerte zur Zuerkennung einer Pflegebedürftigkeit nach Maßgaben von 2013 kritisiert die DAlzG. Die Anhebung hätte gravierende Effekte auf Menschen mit Demenz, da Unterstützungsangebote im Alltag erst sehr viel später in Anspruch genommen werden könnten. Ein erschwerter früher Zugang zum Hilfesystem erhöht das Risiko, schneller pflegebedürftig zu werden und die Möglichkeit, im häuslichen Umfeld zu bleiben, wird verkürzt. Die Streichung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 ist ebenfalls abzulehnen. Dies wäre für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen ein deutlicher Rückschritt in der Versorgung. Gerade sie benötigen niedrigschwellige alltagsunterstützende Angebote, die Selbstständigkeit fördern und Angehörige entlasten. Der Wegfall dieser Leistung würde ihre zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung abwerten, obwohl sie schon lange vor einer Einstufung wesentliche Hilfestellung leisten.

„Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe benötigen trotz vielversprechender Ansätze in vielen Bereichen wesentliche Verbesserungen und müssen konkretisiert werden, insbesondere in Bezug auf den Pflegegrad 1 und den Entlastungsbetrag“, so Staack abschließend. „Was wir jetzt brauchen, sind realistische und umsetzbare Lösungen, die den individuellen Bedarf der Betroffenen und ihrer Familien decken und für echte Entlastung im Alltag sorgen. Für den Blick auf die Praxis der erarbeiteten Vorschläge und Optionen der AG „Zukunftspakt Pflege“ steht die DAlzG als Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen zur Verfügung.“

Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Rund zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken etwa 400.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Gesundheit & Medizin / Alzheimer / Demenz / Pflegeversicherung / Zukunftspakt Pflege
[lifepr.de] · 12.12.2025 · 15:19 Uhr
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