Den eigenen Garten gestalten: Welche Vorgaben gibt es hier?

Hecken und Bäume in Absprache mit den Nachbarn pflanzen
Bei der Nutzung des Gartens in der warmen Jahreszeit sind Blicke von außen meist unerwünscht. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Gartenbesitzer für das Pflanzen einer Hecke, die sowohl eine sichtbare Abgrenzung des Grundstücks als auch einen natürlichen Sichtschutz darstellt. Grundsätzlich dürfen Hecken nach den eigenen Vorstellungen gepflanzt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Grundstücksgrenze zum Nachbarn geachtet wird und die Begrünung auch bei späterem Wachstum nicht zu weit in den Garten nebenan wächst. Hier tragen Gartenbesitzer auch die Verantwortung dafür, die Hecke angemessen zu schneiden. Ganz ähnlich sieht es auch, wenn im Außenbereich ungewöhnliche Bäume wachsen sollen. Mehrstämmige Bäume oder Arten, die im Laufe der Zeit sehr hoch werden, sollten mit den unmittelbaren Nachbarn abgesprochen werden. Beeinträchtigen Äste, Stämme und Baumkronen die Sicht oder reduzieren die Sonneneinstrahlung im Garten nebenan, kann dies zu Unstimmigkeiten und Streitereien führen. Diese lassen sich überwiegend durch eine gute Kommunikation im Vorhinein vermeiden.
Wie sieht es mit Pools und Gartenlauben aus?
Grundsätzlich wird für das Aufstellen von Pools und Schwimmbecken keine Genehmigung benötigt. Das betrifft Pools mit einem Fassungsvermögen von bis zu 50 Kubikmeter beziehungsweise einer Größe von 8 × 4 m und einer Tiefe von 1,5 m. Diese Regel gilt in allen Bundesländern in Deutschland; es kann aber durchaus auch noch regionsspezifische Vorschriften geben, die vor allem größere Becken betreffen. Hier sollten sich Gartenbesitzer unbedingt vorab informieren, ob der gewünschte Pool auch wirklich an der geplanten Stelle platziert werden darf. Auch Gartenlauben und Gartenhäuschen dürfen ohne besondere Genehmigung im eigenen Außenbereich aufgestellt werden. Die Größe darf dabei bundesweit 24 qm nicht überschreiten (diese Angabe gilt für die Grundfläche des Baus). Darüber hinaus darf das Gartenhaus keine Feuerstelle beinhalten und nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Wird eine größere Laube gewünscht, ist es ratsam, sich beim zuständigen Bauamt der Region zu informieren, welche Bedingungen erfüllt werden müssen. Es ist immer sinnvoll, sich vorab zu erkundigen, wenn Baumaßnahmen oder gravierende Veränderungen im Garten geplant sind. So lässt sich verhindern, dass Lauben, Pools oder Bäume schlimmstenfalls wieder entfernt werden müssen, da sie nicht den Vorschriften entsprechen.

