Datenspeicherung: Neue Impulse für die Verbrechensbekämpfung
Die Ermittlungsbehörden stehen vor einer möglichen Neuausrichtung bei der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, die durch eine gesetzlich verankerte Speicherung von IP-Adressen forciert werden soll. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte in Berlin seinen Optimismus hinsichtlich der schnellen Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Plans mit der SPD, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Zuständig für die Umsetzung ist maßgeblich das Bundesjustizministerium, welches derzeit intensive Gespräche führt, die laut Dobrindt positiv verlaufen. Ein verabschiedeter Gesetzestext könnte nach seiner Erwartung innerhalb der kommenden Wochen vorliegen, was die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden maßgeblich erweitern würde.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte ebenfalls die Bedeutung dieses Schrittes und äußerte sich zuversichtlich, dass wesentliche Fortschritte im Kinderschutz während dieser Legislaturperiode erzielt werden könnten. Die Maßnahmen stoßen auch beim Bundeskriminalamt (BKA) auf Zustimmung: BKA-Präsident Holger Münch lobte die Pläne als signifikante Stärkung der Ermittlungserfolge. In der praktischen Umsetzung sähe der Plan vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen für potentielle Ermittlungen drei Monate zu speichern, um die Rückverfolgbarkeit von Tätern zu gewährleisten.

