Cum-Ex-Urteil: Richter zeigt Milde gegenüber Kronzeuge Steck
Im Zuge der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals hat das Bonner Landgericht ein Urteil gefällt, das für den prominent unter Anklage stehenden Anwalt Kai-Uwe Steck weitreichende Konsequenzen hat. Der 53-jährige Jurist wurde wegen schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, welche jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an.
Zwischen 2007 und 2011 trug der Angeklagte laut Gericht erheblich zu einem Steuerschaden fast epischen Ausmaßes bei. Der Vorsitzende Richter, Sebastian Hausen, betonte die Schlüsselrolle, die Steck in dem Geschehen innehatte – und gebrauchte nicht ohne Grund den Ausdruck „zentrale Figur“ im größten Steuerskandal der deutschen Geschichte.
Während die Staatsanwaltschaft auf eine härtere Strafe von drei Jahren und acht Monaten pochte, forderte die Verteidigung sogar eine Einstellung des Verfahrens. Einst ein Partner des bekannten Cum-Ex-Strategen Hanno Berger, präsentierte sich Steck als geläutert und kooperierte mit den Ermittlungsbehörden, was ihm die Rolle eines Kronzeugen einbrachte und sich mildernd auf das Urteil auswirkte.
Berger hingegen wurde bereits 2022 mit einer achtjährigen Freiheitsstrafe belegt. Der Cum-Ex-Skandal, der zwischen 2006 und 2011 seinen Höhepunkt erreichte, sah Finanzakteure Aktien mit und ohne Dividendenanspruch austauschen, um sich nicht gezahlte Steuern erstatten zu lassen – eine Praxis, die dem deutschen Fiskus mutmaßlich zweistellige Milliardenbeträge kostete.

