Check24 behält Tarifnoten: EuGH eröffnet Spielraum in Versicherungsstreit
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten von Check24 entschieden und dem Vergleichsportal erlaubt, seine umstrittenen Tarifnoten für Versicherungen vorerst beizubehalten. Die Luxemburger Richter wiesen darauf hin, dass das Landgericht München I klären müsse, ob das System des Portals als "vergleichende Werbung" im Sinne des EU-Rechts einzustufen sei. Doch die Richter äußerten gleichwohl Zweifel daran, dass die Notengebung des Portals als solche einzuordnen ist.
Das von Check24 verwendete Bewertungssystem, das Versicherungen mit Noten von 1,0 bis 4,0 versieht, wurde von der HUK-Coburg kritisiert. Der Versicherer argumentiert, dass eine solche Reduzierung komplexer Versicherungsleistungen in eine einfache Note unzulässig sei und klagte auf Unterlassung. Der Vorwurf: unzulässige vergleichende Werbung. Das Landgericht hatte sich daraufhin an den EuGH gewandt, um die Zulässigkeit derartigen Punktevergabesystems zu klären.
Der EuGH stellte fest, dass eine wettbewerbswidrige Vergleichswerbung nur dann vorliege, wenn Check24 und HUK-Coburg direkte Konkurrenten auf demselben Markt wären. Da Check24 jedoch als Vermittler agiert und HUK-Coburg als Versicherer, stehen beide nach Ansicht der Richter nicht direkt im Konkurrenzkampf um dieselbe Kundschaft. Die endgültige Entscheidung, wie mit den Tarifnoten umzugehen sei, müsse allerdings vom Landgericht gefällt werden. Eine Reaktion von HUK-Coburg oder ein Statement von Check24 ist bis dato noch nicht eingegangen.

